Frühere (nun weitgehend ungültige)
Regeln & AGB's
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von 1x2Invest (Ausser Kraft gesetzt per 27.12.2005)
Ich weiß, ich schreibe immer viel zu viel – hier die Kurzform vorab:
Jeder Erwachsene kann ein Basiskonto mit 100,- Euro Einlage anlegen und dazu beliebig viele „Plus-Pakete“ zu ebenfalls je 100,- erwerben. Pro ganzes Kalendermonat gibt’s - ab dem zweiten Monat - mindestens 1% Gewinnbeteiligung (Zinsen) auf jedes Paket. Für jedes „Plus-Paket“ gibt’s auf das Basispaket plus 0,05% / Monat (d.h. wer 300,- einlegt bekommt auf die 2 „Plus-Pakete“ monatlich 1%, auf sein Basispaket jedoch bereits 1,1%. Für jeden direkt geworbenen aktiven Ref. gibt’s jeden Monat 0,1% zusätzliche Gewinnbeteiligung – d.h. wenn man einen Ref. mit einem Basispaket hat gibt’s auf das eigene Basispaket 1,1% / Monat (+ eventuelle Gewinnerhöhung aus den eigenen „Plus-Paketen“). Wenn ein direkter Ref. mehr als nur 100,- einlegt bekommt der Sponsor dieses Partners ebenfalls wieder 0,05% Zusatz-Gewinnbeteiligung für jedes „Plus-Paket“ seines Refs. D.h. wer 2 Refs in seiner Downline hat bekommt 1,2% - wenn diese zwei Refs nicht nur 100,- sondern je 300,- einlegen hat sich seine Gewinnbeteiligung bereits auf 1,4% erhöht. Wenn er jetzt auch selbst 2 „Plus-Pakete“ hat, so ist sein Basispaket mit 1,5% / Monat gewinnbeteiligt. Im ersten Monat werden alle Einzahlungen generell mit 0,5% gewinnbeteiligt. So einfach klingt das in Kurzform - ....
(> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!)
Und hier sind die Bedingungen im Einzelnen:
Präambel:
Dieses Programm 1x2Invest ist eine (Sport-)Wettgemeinschaft, die durch die Ausnutzung von Quotendifferenzen (sogen. Arbitrage-Strategie) auf sichere (Wett-)Ereignisse setzt, bei der unabhängig vom (Spiel- bzw. Wett-)ausgang stets ein Gewinn zu verzeichnen sein wird.
1x2Invest bzw. GlobalCash Ltd. als Programmbetreiber beobachtet mittels dazu geeigneten, angekaufter und/oder angemieteter Software die Quoten für verschiedene Ereignisse, verwaltet und setzt die zum Spielzweck von den einzelnen Mitgliedern zur Verfügung gestellten Geldmittel und schüttet in regelmässigen Abständen an die Mitglieder einen vorher bestimmten Prozentsatz an Gewinnbeteiligung (Zinsen) aus.
Die Wetteinsätze werden nach Vorschlägen der Software (sowohl was die Ereignisse als auch die Höhe der einzelnen Wetteinsätze betrifft) bei lizenzierten Buchmachern getätigt.
GlobalCash Ltd. selbst fungiert dabei nicht als Buchmacher, Wettbüro oder Finanzinstitution, sondern lediglich als Verwalter der Software, Koordinator, setzt im Auftrag der Spielgemeinschaft und deren einzelnen Mitglieder die Wetteinsätze und führt die Aufzeichnungen über die Transaktionen.
Sinn der Gemeinschaft ist es den dafür nötigen Zeit- und Verwaltungsaufwand, Kosten etc. zu teilen, sowie durch den gemeinsamen Kapitaleinsatz diese Strategie effizient zu ermöglichen. Das System ist nicht darauf ausgelegt riesige Geldsummen unbegrenzt zu multiplizieren, sondern soll insbesondere kleinen und mittleren Investoren eine vernünftige Rendite ermöglichen, die sie beim individuellen Einsatz ihrer Geldmittel nicht erwirtschaften könnten.
Von dieser Kooperation sollen alle Teilnehmer gleichermassen profitieren und Partner, die dieses Programm weiterempfehlen werden zusätzlich durch eine entsprechend höhere Gewinnzuteilung belohnt. Dieses Programm zielt jedoch nicht darauf ab Gewinne durch Geldumschichtung oder sogen. 'Kopfgeldprämien' zu erwirtschaften, sondern verdient ausschliesslich durch die Arbitragen (Quotendifferenzen).
Dabei handelt es sich nicht um ein Glücks- oder Gewinnspiel im eigentlichen Sinn, da ja die Gewinne unabhängig vom Spielausgang erwirtschaftet werden.
Jeder Partner / Mitspieler erklärt, dass er diese Bedingungen komplett gelesen, verstanden und vollinhaltlich zur Kenntnis genommen hat.
Mitgliedschaft:
Jede nach den Gesetzen seines Landes volljährige und voll geschäftsfähige Person kann an dem 1x2Invest Programm teilnehmen. Die Mitgliedschaft beginnt durch einfachen Antrag (Ausfüllen eines Online-Formulars. E-mail, etc.) und Einzahlung eines ersten Startkapitals von einem „Paket“ (d.s. derzeit 100,- Euro). Die Mitgliedschaft wird durch Löschung des Mitgliedskontos (vollständige Auszahlung des Kapitals und der ggf. angefallenen Gewinnzuteilung) beendet. Diese Löschung kann beiderseits und zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Eine Basismitgliedschaft bedingt die Einzahlung von 100,- Euro Kapital. Dieses 100,- Euro Paket ist dem Mitgliedskonto des Mitspielers zugerechnet.
Bei zeitgleicher Eröffnung eines Basiskontos und mindestens zwei PlusPaketen (Einzahlung mind. 300,-) wird keine Kontoeröffnungsgebühr verrechnet, bei geringeren Start-Einzahlungen wird eine einmalige Kontoeröffnungsgebühr in der Höhe von 15,- verrechnet.
Die Teilnahme ist darüber hinaus kostenlos.
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
Einzahlungen:
Jeder Partner kann jederzeit Einzahlungen zur Teilnahme am Programm in jeweils ganzen 100,- Euro Schritten tätigen. Der Programmbetreiber behält sich jedoch das Recht vor, Einzahlungen nicht anzunehmen bzw. zurückzuweisen (insbesd. wenn die Einzahlungshöhe nicht mehr mit dem Programm in Einklang gebracht werden könnte)
Als Einzahlungsdatum gilt der Tag an dem der Betrag dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung steht und von diesem zweifelsfrei einem Partner zugeordnet werden kann. Das ist der Tag an dem der entsprechende Betrag entweder physisch übergeben wurde (z.B. auch per Wester Union, etc.) oder samt eventuellen Beilagen zur Identifizierung des Absenders auf dem Kontoauszug aufscheint und dieser Auszug auch zugestellt wurde. *)
Die Einzahlung kann mittels Banküberweisung, Western Union, Bar (Geld im Brief, etc.), mittels Debitcard (card-to-card transfer), sowie durch Geldtransfer über elektronische Zahlungssysteme (moneybookers, PayPal, etc.) u.ä. erfolgen.
Jeder Partner kann über seinen 100,- Basiseinsatz hinaus jederzeit weitere Zusatzeinsätze einbringen, die seinem Mitgliedskonto dem Provisions- bzw. Gewinnzuteilungsplan entsprechend zugerechnet werden.
Alle Einzahlungen haben so zu erfolgen, dass für den Empfänger (GlobalCash Ltd.) keinerlei Spesen entstehen (d.h. es müssen die Transferspesen von Auftraggeber getragen werden sodaß der Betrag brutto für netto auf einem der genannten Koten ankommt).
Einzahlungen sind darüber hinaus kostenlos.
*) Zur Erklärung: Erst nachdem der Betrag tatsächlich beim Empfänger eingetroffen ist und auch klar ist von wem und für welchen Zweck der Betrag einbezahlt wurde kann er einem entsprechendem Wettkonto zugeschrieben werden. Wenn beispielsweise eine Überweisung zwar bereits an einem Mittwoch vom Empfänger einbezahlt und am Freitag bei der Bank ankommt, der entsprechende Beleg jedoch erst am Montag oder Dienstag der darauf folgenden Woche mit dem Kontoauszug zugestellt wird, gilt erst dieser Tag als Einzahlungstag. Vorher kann das Geld keinem Partner zugeordnet werden. Achten Sie daher immer auf eine zeitgerechte Einzahlung um keine Fristen zu überschreiten. Ebenso wichtig ist die klare Absenderangabe und der Verwendungszweck um Rückfragen zur Identifizierung zu vermeiden.
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
Perioden:
Die Gewinnzuteilungen werden jeweils für einen Kalendermonat (d.i. vom ersten bis zum Monatsletzten) ausgeschüttet, soferne das Kapital (d.s. jeweils 100,- Euro) im jeweiligen Monat komplett und vom Monatsersten bis zum Monatsletzten für die Wettbeteiligung zur Verfügung steht - unabhängig davon wann die tatsächliche Ein- oder Auszahlung erfolgt.
Zur Erklärung: Wenn ein Betrag von 100,- am 26.1. eingeht und per 31.5. abgerufen wird, so stand das Kapital vier Kalendermonate (Feb., März, April, Mai) zur Verfügung und es werden diese vier Monate zur Gewinnzuteilung auf der Basis von 100,- herangezogen. Der Jänner, an dem das Kapital lediglich teilweise zur Verfügung stand wird nicht verzinst.
Gewinnzuteilung:
Die Gewinnzuteilung („Verzinsung“) erfolgt jeweils zu Monatsende für das vorangegangene Monat auf der Basis des zugrunde liegenden Einzahlungskapital (d.i. je Paket 100,-) Zinseszinsen werden nicht zugerechnet.
Zur Erklärung: Wenn der Betrag von 100,- für vier Monate eingesetzt wurde, so erhält das Mitglied dafür (bei z.B. monatlicher 10% Gewinnzuteilung) 4 x 10,- = 40,- Euro an Gewinnbeteiligung. Die Zinseszinsen wären für das 2. Monat (von mittlerweile 110,-) + 1,-, für das 3. Monat (von nun 121,- Euro) + 2,10, und für das 4. Monat (von nunmehr 131,10) + 3,11 Euro. Diese Zinseszinserträge werden nicht extra erfasst!
Es steht jedem Mitglied jedoch frei, entweder seine Zinsen monatlich abzurufen oder durch zusätzlichen Kapitaleinschuß auf einen weiteren runden 100,- Betrag aufzustocken. (d.h. durch Einzahlung von 90,- würde der Partner im zweiten Monat bereits um 200,- mitmachen, ein Monat später reichen 80,- um bereits 3 x 100,- Pakete zu besitzen, etc.)
Kapitalaufstockung:
Jedes Mitglied kann sein Kapital jederzeit aufstocken. Einzahlungen können jeweils in ganzen 100,--Schritten erfolgen. Werden die Zinsen des/der Vormonats/e mit einbezogen, so reicht die Einzahlung des jeweiligen Differenzbetrages auf ganze 100,- (Einzahlungen sind kostenlos)
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen.
Ebenso gelten für Gründungsmitglieder Sonderkonditionen für die PlusPakete, die aus den kumulierten Zinsen hervorgehen - diese PlusPakete werden auch weiterhin mit dem 3%-Zinsatz aus der Prelaunch-Phase verzinst! Eine diesbezügliche Info wurde am 1.1.2005 an die davon betroffenen User geschickt.
Bonus-Aktionen:
Bonus-Aktionen sind zeitlich befristete Sonder-Promotions, während derer besondere Vergütungen auf Kapitaleinlagen gewährt werden (z.B. um Sonder-Bonis bei Buchmachern - zu einem Saisonstart, etc. - in Anspruch nehmen zu können, u.ä.).
Die Partner werden über solche Angebot separat informiert und die Konditionen (Zeitdauer, Vergütung, eventueller Maximaleinzahlungsbetrag, u.ä.) jeweils individuell festgelegt.
Einzahlungen im Rahmen einer Sonderaktion müssen immer eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Kapital, das im Rahmen solch einer Aktion einbezahlt wird, muß auf die jeweils für diese Aktion angegebene Zeitdauer (in der Regel und wenn nichts anderes angegeben ist mindestens sechs ganz Monate) gebunden bleiben.
Die Höhe der Einzahlung im Rahmen solch einer Aktion kann pro Partner und/oder Gesamtaktion ebenso limitiert werden wie die Zeitspanne in der Bonus-Zahlungen angenommen werden. Es entsteht niemandem Anspruch auf solche Sonderkonditionen.
Soferne nichts Gegenteiliges bestimmt wurde, wird Kapital (PlusPaket), das im Rahmen einer Bonus-Aktion einbezahlt wird, ebenso verzinst wie alle anderen Einlagen und zählt als PlusPaket(e) zur Zinserhöhung des Investors und seines Sponsors.
Im Regelfall werden die Bonis dem Investor sofort bei der Einlage des Kapitals (als Extrazinsertrag gekennzeichnet) gutgeschrieben oder als Zinserhöhung über den vereinbarten Zeitraum hinweg zusätzlich gewährt. Wird das Kapital vor dem vereinbarten Rückzahlungstermin (vor Ende der Bindungsfrist) entnommen, so werden die gewährten Sondervergütungen widerrufen (abgerechnet), eventuell frühzeitig bzw. dafür gutgeschriebene Zinsen wieder abgezogn und der Programmbetreiber behält sich das Recht vor eine Pönale in selber Höhe wie der Sondervergütung einzubehalten.
Zur Erklärung: Dieses Kapital wird - wie alles andere Kapital auch - für Arbitragewetten verwendet, wird jedoch (zumeist) jeweils zu ganz bestimmten Buchmachern transferiert, wo es meist über einen längeren Zeitraum hinweg mehrfach in Wetten investiert werden muß, ehe es wieder zur Entnahme zur Verfügung steht. Wird solch ein Kapital frühzeitig von einem Buchmacher abgezogen hat dies erhebliche Einbussen zur Folge.
Auszahlungen:
Zur Beantragung von Auszahlungen ist ein Kontaktformular im Memberbereich, das für sämtliche Ein- und Auszahlungswünsche verwendet werden kann. Es reicht aber auch ein einfaches E-Mail oder Brief.
Zum Nachweis der Berechtigung ist sowohl die User-ID wie auch das Passwort anzugeben um eine Auszahlung zu beantragen. Falls jemand seine Mitgliedsdaten (ID und Passwort) nicht mehr weiß, ist seine Identität durch eine Ausweiskopie (Paß oder Personalausweis, im Zweifelsfall auch ein Nachweis über die Wohnadresse - z.B. Meldezettel u.ä.) nachzuweisen. Vergessene Passwörter können im Memberbereich angefordert werden.
Auszahlungen können jeweils zum Monatsende beantragt werden und das zur Auszahlung beantragte Kapital und / oder Gewinnbeteiligungen werden bis zum 15. des Folgemonats auf das Konto des Mitglieds überwiesen (ausbezahlt).
Jedes Mitglied kann monatlich sowohl über sein Kapital als auch die Zinsen verfügen, nach der Ersteinzahlung muß das Kapital allerdings zumindest 3 Monate am Mitgliedskonto verbleiben, ehe eine erste Auszahlung beantragt wird. Wenn ein Mitglied sein Kapital früher beheben möchte so ist dies jederzeit unter Einhaltung eines 14-tätigen Respiros möglich, dieses Kapital wird jedoch nicht verzinst bzw. es werden auf dieses Kapital (oder den früher behobenen Teil des Kapitals) keine Gewinnanteile zugerechnet.
Nach der ersten 3 Monate kann monatlich über jeden Betrag verfügt werden
Die Untergrenze für eine Auszahlung beträgt 15,- Euro, geringere Beträge werden kumuliert.
Sollten aufgrund der unter 'Regelung für Sonderfälle' genannten (oder ähnlicher vergleichbarer) Ereignissse Kapital(-teile) eingefroren sein, so kann der entsprechende Anteil bis zu restlosen Klärung des Vorfalles einbehalten werden, wie im Passus 'Regelung für Sonderfälle' beschrieben.
Zur Erklärung: Nach der Einzahlung dauert es logischerweise einige Tage, ehe das Kapital in den Gewinnkreislauf eingebracht wird und ebenso dauert es einige Tage um das angeforderte Kapital aus diesem Kreislauf wieder zu entnehmen. Wenn ein Mitglied seine erste Einlage zum 31. eines Monats einzahlt und gleich wieder zum Monatsende abruft würde sein Kapital nur i.e. 2 – 3 Wochen und kein ganzes Monat arbeiten können – daher ist erst nach drei Monaten die volle Gewinnbeteiligung möglich. Wenn jemand seinen Kapitaleinsatz aus irgend welchen Gründen vorzeitig zurückerstattet haben muß, so ist dies natürlich möglich, sein Kapital hat aber dann noch keinen Gewinnanspruch. Wenn jemand z.B. 500,- einzahlt und bereits nach einem Monat 100,- davon benötigt, so geht ihm lediglich der Gewinnanspruch für 100,- verloren, für die weiteren 400,- erhält er natürlich seinen Gewinnanteil. Dies ist mit ein Grund, weshalb die Paketgröße mit 100,- und nicht (wie die viele wollten) mit 250,- oder 500,- angesetzt wurde.
Auszahlungen auf fremde Konten:
Wenn die Auszahlung an ein anderes als das ursprüngliche Konto (von wo aus die Einzahlung getätigt wurde) oder ein fremdes oder anonymes Konto erfolgen soll ist in jedem Fall die Verfügungsberechtigung (zusätzliche Ausweiskopie des Kontoinhabers) nachzuweisen*).
Wir behalten uns auch vor bei suspekten Kontenbewegungen (z.B. ständige Ein- und Auszahlungen grösserer Summen ohne ersichtlichen Grund) die den Verdacht auf Geldwäsche nahelegen die Identität zu überprüfen.
*) Ob solche Nachweise zu erbringen sind liegt im Ermessen von 1x2invest und hängt vom jeweiligen Einzelfall - Höhe der Summe, Zweifel über die Verfügungsberechtigung, u.ä. - ab. Wenn kein offensichtlicher Zweifel daran besteht, daß der Empfänger auch für den Betrag verfügungsberechtigt ist - z.B. wenn er mit diesem ein Konto teilt, dieselben Namen, Adressen, etc. am 1x2invest-Acc. und dem Bankkonto auf das der Betrag gefordert wird aufscheint u.ä. kann 1x2invest auf weitere Nachweise verzichten und im guten Glauben die Auszahlung formlos durchführen.
Mitgliedskonten:
Jedes Mitglied kann nur ein Haupt-Konto (in der derzeitigen Standardversion mit einer Einlage von 100,-) haben. Möchte ein Mitglied einen höheren Kapitaleinsatz als am Hauptkonto möglich ist einbringen, so werden pro 100,- ein weiteres Subkonto („Plus-Paket“) unter seinem Hauptkonto angelegt. Mit jedem solchen Subkonto (je „Plus-Paket“ um 100,-) erhöht sich der Prozentsatz der am Hauptkonto als Gewinnbeteiligung ausbezahlt wird um 0,05%. Die Maximalgrenze der Gewinnbeteiligung beträgt 10% (d.h. maximale Gewinnbeteiligung am Hauptkonto bei 140 Subkonten). Siehe auch unter Partnerprogramm.
Nach 3 Monaten wird die Möglichkeit geschaffen in eine höhere Spielklasse (Konto-Pakete zu 250,-, 500,- oder 1000,-) aufzusteigen („Upgraden“). Damit wird das Hauptkonto mit einem entsprechend höheren Betrag geführt werden.
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
Ref.-Vergütung:
Es werden nur aktive Mitgliedskonten, die mit einem 100,- Paket teilnehmen in die Ref.-Vergütung mit einbezogen.
Für die Vermittlung eines neuen Partners erhält der Sponsor zusätzlich 0,1% Gewinnbeteiligung auf sein Haupt-Konto durch das das neue Mitglied geworben wurde. Hier gilt ebenfalls die Maximalgrenze von 10% (d.h. maximale Gewinnbeteiligung bei 70 direkt geworbenen Refs.).
Die Vergütung erfolgt nur, wenn der gesponserte Partner im betreffenden Monat auch selbst mindestens ein aktives Hauptpaket (100,-) hat. Für inaktive Partner wird keine erhöhte Gewinnbeteiligung zugeteilt.
Für jedes „Plus-Paket“ eines gesponserten Partners aus der ersten Ebene wird dem Sponsor ebenso eine Vergütung in der Höhe von 0,05% Gewinnbeteiligung im jeweiligen Verrechnungszeitraum gutgebucht. (auch dafür gilt die Obergrenze von insgesamt 10% - ausgen. Gründungsmitglieder)
Ref.-Werbung:
Spamming zur Mitgliederwerbung ist in jeder Form verboten!
Eine Empfehlung kann nur persönlich durch einen aktiven Partner erfolgen. Die Partner haben darauf zu achten, dass durch sie empfohlene neue Mitglieder bei Ihrer Anmeldung zum Programm den Namen ihres Sponsors angeben.
Inaktiven Mitgliedern (ohne aktives Konto) können weder Partner noch Gewinnerhöhungen zugewiesen werden.
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
--------------------------------------------
WICHTIG : Werben Ja, aber ....
DETAILS VERTRAULICH BEHANDELN !
Werbeverbote & Copyrightschutz:
Die öffentliche Bewerbung des Programms unter Nennung aller internen Details ist nicht gestattet. Zur Bewerbung des Programms ist ausschliesslich der eigene Ref.-Link und ggf. die vom Programmbetreiber zur Verfügung gestellten Banner, Textlinks, Werbetexte u.ä. zu verwenden
Die sensiblen Seiten der Website sind ggf. passwortgeschützt, das Passwort darf nur einzeln an Interessenten weitergegeben und nicht öffentlich (z.B. in Massen-Mails, Tauschmails, Websites, Inseraten, etc.) publiziert werden. Eine Veröffentlichung der vertraulichen Informationen (auch wenn sie nur sinngemäß und nicht 1:1 wörtlich wiedergegeben werden) von dieser Website (z.B. durch Kopieren und auf einer anderen Site online stellen, Verfielfältigung in E-Mails, als Hardcopy, auf CDs oder anderen elektronischen Datenträger, u.ä.) ist ausdrücklich verboten. Ein Klonen der Website ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Programmbetreibers gestattet, wenn sämtliche vertraulichen Informationen ebenfalls passwortgeschützt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist auch ein Übersetzen der Inhalte verboten.
Stillschweigeabkommen:
Alle Mitglieder, Mitarbeiter und Partner haben sich verpflichtet sich über sämtlichen internen Informationen, die ihnen im Zuge dieses Programms zu Ohren kommen striktes Stillschweigen zu wahren. Es ist ausdrücklich verboten Details an Aussenstehende weiterzugeben, insbesondere über (konkrete) Arbitragemöglichkeiten und deren Zustandekommen. Keinesfalls dürfen Quoten - weder nach noch vor dem Ereignis - an Dritte weitergereicht werden. Sämtliche Namen und Daten von Operators, Mitgliedern, Partnern, Buchmachern, etc. sind vertraulich zu behandeln. Kein Mitglied, Partner oder gar Aussenstehender hat ein Anrecht darauf Details über die Wetten, Buchmacher, Quoten, Software, Zahlungsvorgänge, etc. zu erfahren.
Ein Zuwiderhandeln gegen das Stillschweigeabkommen hat den sofortigen Ausschluß vom Programm, Löschung des Kontos und Verfall aller Kapitaleinlagen samt Zinsen zur Folge. Weiterreichende rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen und werden dann eingeleitet, wenn durch Indiskretion ein Schaden entsteht oder zu befürchten ist.
Zur Erklärung: Die Nutzung der lizenzierten Software ist jeweils einem Spieler vorbehalten, die damit gewonnenen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Daran halten wir uns und werden keinerlei Informationen weitergeben, sondern jeweils ein Operator wird eine nur ihm zugängliche Software nutzen.
Es ist auch nicht ratsam sich bei Buchmachern als Arbitrage-Spieler zu erkennen zu geben. Das kann dazu führen, daß die Wett-Limits der beteiligten Personen reduziert werden. Das würde Zusatzkosten (häufigere Einschaltung von Mittelsmännern) verursachen.
Ref.-Zuweisung:
Jeder Sponsor hat dafür Sorge zu tragen, daß die Personen, die er über das Programm informiert auch seine ID kennen und diese notfalls bei der Anmeldung manuell eingeben. Für Refs, die einem Sponsor wegen fehlerhafter Parameterübergabe verloren gehen haftet der Programmbetreiber nicht!
Zur Erklärung:Wenn ein User die Seite über einen Ref.-Link besucht wird eine Session-ID angelegt, die dann unterbrochen werden kann, wenn der User die Hauptseite verläßt und in den (Gast-)Login- oder Anmeldebereich wechselt (ohne dort eine Anmedlung durchzuführen) und von dort wieder zurück auf die Hauptseite wechselt. Wenn die Session so abgebrochen wurde ist das System nicht mehr in der Lage den Sponsor zu erkennen und der User muß bei der Anmeldung ggf. den Sponsor in das dort vorgesehene Feld manuell eintragen. Dieses Programm ist als ein wirklich persönliches Empfehlungsprogramm zu verstehen.
-------------------------------
Gewinnbeteiligung (Zinsen) Programm „Silber-100“
Der Programmbetreiber sichert jedem aktiven Partner für jeden gesamten Kalendermonat (vom 1. bis zum letzten jedes Monats) ab dem zweiten Monat*) eine Gewinnbeteiligung in der Höhe von mindestens 1%, für jeden aktiven direkt geworbenen Ref. + 0,1%, für jedes eigene „Plus-Paket“ (jede weiteren 100,- Eigenkapitaleinlage) + 0,05% und für jedes „Plus-Paket“ eines Partners in seiner direkten Firstline (jede weiteren 100,- Kapitaleinlage eines direkt geworbenen Partners) + 0,05% - höchstens jedoch 10% insgesamt auf sein Hauptkonto (Basispaket) zu.
Alle Erhöhungen der Gewinnbeteiligungen treten dann in Kraft, wenn sowohl das Hauptkonto des Begünstigen, wie auch die Konten die die Basis für die erhöhte Gewinnbeteiligung (Partnerkonten, eigene und/oder fremde „Plus-Pakete“) im Bezugsmonat voll aktiv sind.
Zusammenfassung: Auf jedes Basispaket kann bis zu max. 10% Gewinnbeteiligung bezogen werden. Jedes Plus-Paket erhält immer gleichbleibend 1%. Für jedes Basispaket erhält der direkte Sponsor immer + 0,1% zusätzlich auf seinem Basispaket gutgeschrieben, für jedes „Plus-Paket“ erhält sowohl der Kontoinhaber selbst auf seinem Basispaket + 0,05% sowie auch dessen Sponsor auf sein Basispaket + 0,05% monatlich.
Kapitaleinzahlungen werden im ersten Monat generell mit jeweils 0,5% gewinnbeteiligt. *)
*) Zur Erklärung: Im ersten Monat werden auf jede Einzahlung statt 1 (oder mehr) Prozent nur 0,5% Gewinnzuteilung ausgeschüttet, da es immer etwas Zeit benötigt Ihren Einsatz tatsächlich in den Kreislauf einzubringen - das dauert bis zu 10 Tage in der das Kapital keinerlei Gewinn bringt, sondern lediglich im Transit ist. Für diese Zeit kann auch nicht die volle Gewinnmarge ausbezahlt werden, daher ist der Zinssatz für das erste Monat generell auf 0,5% verkürzt.
Gewinnbeteiligung (Zinsen) weitere – optionale - Programme
Nach ca. 3 Monaten können die Partner, die mit Ihrem Basispaket bereits mindestens 5 % Gewinnbeteiligung erreicht haben in das nächsthöhere Programm „Gold 250“ wechseln, wodurch sie den entsprechenden Prozentsatz der Gewinnbeteiligung auf ein Basispaket von 250,- erhalten. (Optionale Möglichkeit)
Nach weiteren 3 Monaten und erreichen von zumindest 7,5% Gewinnbeteiligung am Basispaket würde ein Upgraden in das Programm „Platin 500“ (Basispaket 500,-) und nach einem Jahr und Erreichen oder Überschreiten der 10%-Grenze würde das Upgraden in das Programm „Diamond 1000“ (Basispaket mit 1000,-) erfolgen können.
Diese Erhöhungen wären optional, die genauen Upgrade-Bedingungen dazu (Vorgangsweise für das Zusammenfassen der einzelnen Pakete zu den entsprechend höheren Werten, Übernahme der Refs bzw. Zusammenfassung deren Werte, Gewinnbeteiligungsanpassung, etc.) sowie die genaue Vorgehensweise im Zuge einer eventuellen Kapitalreduzierung werden erst ausgearbeitet.
Inaktive Konten / Kontolöschung:
Konten ohne ausreichendes Guthaben (unter 100,-) werden nicht gewinnbeteiligt, Konten ohne Guthaben werden gelöscht. Konten, die ein Restguthaben unter 100,- aufweisen bleiben für die Dauer von max. 3 Monaten weiter bestehen und es fällt eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 10,- an (gleichgesetzt mit einem Prelaunch-Konto), wird innerhalb von 3 Monaten keine entsprechende Deckung für mindestens 100,- angeschafft wird dem Mitglied das Restguthaben ausbezahlt und sein Konto gelöscht.
> Für die Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
Limits:
Der Programmbetreiber behält sich vor Kapitaleinlagen von Mitgliedern jederzeit zu limitieren und Einzahlungen die eine gewisse Höhe überschreiten zurückzuweisen. Insbesondere behält sich der Programmbetreiber vor Einzahlungen abzulehnen, wenn die Herkunft des Geldes zweifelhaft ist (Verdacht auf illegale Herkunft, Geldwäscheverdacht), wenn es im Zuge des Programms nicht sicher wäre die zugesicherten Gewinnzuteilungen zu lukrieren oder wenn damit ein Mitglied einen unverhältnismäßig hohen Anteil des gesamten Umlaufvermögens halten würde.
In Fällen, wo das Kapital eines Mitglieds eine kritische Schwelle überschreiten würde behält sich der Programmbetreiber auch das Recht vor, weiteres Kapital eines Mitglieds nur unter Sonderkonditionen (wie z.B. Mindestlaufzeit) anzunehmen.
Zur Erklärung: Die Buchmacher haben jeweils gewisse Limits (je nach Wettbüro und Ereignis zwischen $ 500 und 10.000) und es wäre unmöglich einen Betrag von 1 Mio. Euro in den Wetten unterzubringen – auch dann nicht wenn man dafür mehrere Spielerkonten verwendet. Ungenutztes Kapital kann jedoch auch nicht zu diesen Konditionen verzinst werden – nur Geld das spielt verdient Geld!
Zu hohe Wetteinsätze würden die Quoten darüber hinaus auch sofort beeinflussen und könnten die Arbitrage zunichte machen.
Auch wenn ein Mitglied einen zu hohen Anteil am Gesamtkapital hält kann das ggf. negative Auswirkungen haben und muß daher vermieden werden. Sollte z.B. ein Mitglied, das 80% des Kapitals hält dieses plötzlich aus dem Umlauf nehmen wollen, könnte es eventuell zu Problemen kommen, da das Kapital ja praktisch zur Gänze auf verschiedenen Buchmacherkonten deponiert ist und die Rückführung sehr hoher Beträge nicht nur einige Zeit in Anspruch nehmen würde, sondern ggf. auch mit nicht kalkulierten Mehrkosten verbunden wäre. In solchen Fällen müsste eine Sondervereinbarung über die Laufzeit getroffen werden, damit GlobalCash zeitgerecht die Kapitalrückführung veranlassen kann.
Kosten und Gebühren:
Einschreibgebühr: KOSTENLOS
Monatsgebühr: KOSTENLOS *)
*) Soferne am Konto mindestens ein Basispaket (100,- Guthaben) vorhanden ist. Konten auf denen kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist werden gelöscht (siehe Kontolöschung) - für Konten die keine Mindestdeckung (d.s.netto 100,- €) aufweisen wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 10,- € eingehoben, wenn das Guhaben 50,- € oder weniger aufweist wird das Konto als 'persönliches Prelaunchkonto' eingestuft und als solches behandelt.
Einlagen / Einzahlung: KOSTENLOS *)
*) Soferne mindestens ein Paket komplett einbezahlt wird. Bei Einzahlungen 'auf Raten' die unter dem Mindestbetrag von 100,- € (bzw. der jeweils nötigen Aufzahlung auf ein PlusPaket) liegen behalten wir uns das Recht vor eine Manipulationsgebühr von 10,- € pro Manipulation (Buchung) einzuheben und Zahlungen unter diesem Betrag nicht zu berücksichtigen.
Auszahlungen: Pro Quartal ist eine Auszahlung KOSTENLOS. Auszahlungen können jeweils zum Monatsende beantragt werden. Die erste Auszahlung kann nach drei Monaten beantragt werden.
Für jede weitere Auszahlung werden die anfallenden Transferspesen (abhängig von der gewünschten Auszahlungsform und Höhe des Auszahlungsbetrages) zzgl. 3,- Euro Verwaltungsaufwand verrechnet.
Wird innerhalb der ersten 3 Monate eine Kapitalrückzahlung gefordert, werden die anfallenden Transferspesen (abhängig von der gewünschten Auszahlungsform und Höhe des Auszahlungsbetrages) zzgl. 5,- Euro Verwaltungsaufwand verrechnet.
Kontoeröffnung: GRATIS *)
*) soferne mindestens ein Basis- und 2 Plus-Pakete zeitgleich eröffnet werden (d.s. dzt. 300,- Einlage) .
Sonst wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,- für das Basiskonto (Anlage eines Hauptkontos) verrechnet.
Kapitalerhöhungen (PlusPakete): GRATIS (siehe Einzahlungen)
Kapitalreduktion: GRATIS (siehe Auszahlungen)
Umbuchungen am eigenen Konto: GRATIS
Umbuchungen auf fremde Konten: GRATIS *)
*) wenn diese Umbuchung im Zuge einer Kapitalerhöhung von mind. + 50,- erfolgt. Bei einer Umbuchung auf andere Konten ohne gleichzeitige Kapitalerhöhung wird eine Gebühr von 2,50 eingehoben. z.B. wenn ausschliesslich aus den Zinsen eines aktiven Mitglieds weitere Basis- und/oder Plus-Paket(e) eines anderen / neuen Mitglieds (z.B. für ein anderes Familienmitglied) angeschafft wird, ohne daß dazu eine weitere Kapitaleinzahlung von mind. 50,- erfolgt.
Kontoschliessung / Kontolöschung: KOSTENLOS *)
*) Soferne das Konto mindestens drei Monate bestand und dauerhaft bzw. zuletzt auch aktiv war. Für Konten auf denen zuletzt oder auf längere Zeit hindurch lediglich ein Restguthaben von weniger als 100,- besteht/bestand (z.B. durch einen nicht entnommenen Zinsrest) wird eine Schliessungsgebühr von 10,- verrechnet.
Nachforschungen: Verrechnung nach Aufwand *)
*) Für die Nachforschung nach (Ein-)Zahlungen, die vom Absender nicht richtig durchgeführt wurden, bei denen Bankdaten, Empfänger, Absender, User-ID, etc. falsch oder nicht vollständig angegeben wurden und die daher (von Banken, Zahlungsinstrumenten wie Moneybookers, PayPal, etc. oder 1x2invest) nicht zugeordnet werden konnten wird eine Gebühr in der Höhe des nötigen Aufwandes (Fremdspesen von Nachforschungsaufträgen, Zeitaufwand, etc.), zumindestens aber 20,- € eingehoben. Dasselbe gilt sinngemäß für die Nachforschung nach Auszahlungen, die durch Verschulden des Members (falsche Angabe von Bankdaten, etc. im Memberbereich u.ä.) nicht durchgeführt werden könnn oder deshalb rückgebucht werden.
> Für die Einlagen im Zuge der Prelaunch-Phase galten Sonderkonditionen!
Beendigung des Programms:
Der Programmbetreiber kann das Programm jederzeit beenden, abändern oder – auch auf unbestimmte Zeit - aussetzen, falls dies nötig ist. Gründe dafür können u.a. sein: Höhere Gewalt in jeder Form, Wegfall des Geschäftsgrundes aus welchem Grund auch immer, technische Hindernisse, die sich mit vertretbarem Aufwand nicht beheben lassen, Auftretende Fehler in Hard- oder Software (sei es im eigenen oder im Bereich Dritter – z.B. bei Wettbüros, Softwareanbietern, etc.), rechtliche Gründe, Änderung der Voraussetzungen in technischer, rechtlicher oder organisatorischer Hinsicht, etc., oder wenn die Gewinnzusagen aufgrund der Quotenlage voraussichtlich auf längere Dauer nicht eingehalten werden könnten, ohne dass GlobalCash Ltd. dadurch in die Verlustzone geraten würde (d.h. wenn über einen längeren Zeitraum hinweg die Arbitragen unter die zugesicherten Gewinnbeteiligungssätze sinken). Siehe auch Sonderregelungen.
Die Entscheidung, ob das Programm weitergeführt, abgebrochen oder und auf wie lange ausgesetzt wird obliegt einzig und allein dem Programmbetreiber.
Ein Rechtsanspruch – auch nicht auf Weiterführung des Programms oder Weiterzahlung der Gewinnanteile – entsteht den Mitgliedern in diesen Fällen nicht.
Soferne die Gründe für einen Programmabbruch in absehbarer Zeit zu beheben sind (z.B. durch Ersatz von Hardware, Ausweichen auf andere Software, etc.) so kann das Programm nach Fehlerbehebung wieder aufgenommen werden. Der Prozentsatz der Gewinnbeteiligungen würde um den Dauer der Unterbrechung verkürzt werden (pro Woche Unterbrechung –25% des Gewinnanteils). Die Kapitaleinsätze wären in diesen Fällen nicht betroffen.
Bei Abbruch des Programms werden alle Kapitaleinsätze inklusive der bis dahin zur Auszahlung fälligen Zinsen / Gewinnbeteiligungen an die Mitglieder zurückerstattet.
Programmänderungen:
Der
Programmbetreiber kann das Programm jederzeit (dauerhaft oder temporär) abändern, ohne daß er die Mitglieder darüber extra informieren muß, soferne sich für diese dadurch keine finanziellen Nachteile ergeben. Eine (auch teilweise) Abänderung kann insbesondere dann erfolgen, wenn die eingebrachte Kapitalhöhe die Arbitragemöglichkeiten übersteigt oder nicht alles zur Verfügung stehende Kapital optimal im Wettkreislauf eingesetzt werden kann. Dem Programmbetreiber steht es jederzeit frei Kapital in andere Anlageformen oder Beteiligungen zu investieren.
Zur Erklärung: Wenn sich z.B. herausstellt, daß zu hohe Geldsummen über längere Zeit ungenutzt (zu schlechten Konditionen, unverzinst, etc.) auf einzelnen Buchmacherkonten, Verrechnungskonten u.ä. geparkt sind wird GlobalCash diese überschüssigen Gelder in solche Anlagen umwandeln, bei denen die Beträge ebenfalls Zinsen oder Gewinne abwerfen.
Sonderregelungen Limits, Kapitalrückführung, Aufnahmestopp:
Der Programmbetreiber kann jederzeit das Recht auf vorzeitige (auch teilweise) Kapitalrückführungen an die Investoren in Anspruch nehmen, wenn dies nötig sein sollte. Kein Investor hat Anspruch darauf unbegrenzt Kapital einzubringen und dies auf unbegrenzte Dauer stehen zu lassen. Falls eine Kapitalreduzierung nötig sein sollte (z.B. durch zu hohe Einsätze einzelner Investoren) so kann Investoren Ihr Kapital teilweise oder auch gänzlich, auch ohne ihre Zustimmung, rückerstattet werden. Dabei wird sich GlobalCash bemühen zuerst all jenen Investoren, die mehrere (über 10) Plus-Pakete besitzen diese je nach Höhe des eingebrachten Kapitals zurückzuerstatten, erst dann werden Investoren mit kleineren Kapitaleinsätzen 'ausgekauft'.
Zur Erklärung: Wenn viele Investoren hohe Summen einbringen, könnte es zeitweise zu Engpässen bei der Kapitaldrehung führen - wie sowohl hier als auch in den FAQs bereits erklärt, ist es unmöglich Millionenbeträge in diesem Programm zu bewegen. Sollten die Kapitaleinlagen eine kritische Masse erreichen, ist es sinnvoller das Kapital zu begrenzen indem man Mitgliedern wieder etwas früher zurück zu erstattet als es unverzinst liegen zu lassen.
Begrenzung der Kapitalanlagedauer:
Der Programmbetreiber behält sich auch das Recht vor die die Anlagedauer (temporär oder auf Dauer) zu limitieren, sobald eine maximal verträgliche Summe erreicht ist. Auch hier würde sich GlobalCash bemühen zuerst die Anlagedauer der Investoren die mehrere Plus-Pakete halten zu reduzieren.
Zur Erklärung: Sollte das Programm aufgrund von Überkapitalisierung nicht mehr (rentabel) weiter geführt werden können, so ist es sinnvoll das Kapital zuerst so zu reduzieren, indem Investoren die z.B. 5000,- Euro im Kreislauf haben einen Teil ausbezahlt erhalten um neuen Mitgliedern ebenso die Chance zu geben ihrerseits noch ein PlusPaket zu erwerben, ohne daß sich damit totes Kapital ansammeln würde.
Schliessung für neue Mitgliederaufnahme:
Der Programmbetreiber behält sich ebenso das Recht vor die Aufnahme neuer Mitglieder (temporär oder auf Dauer) zu stoppen, sobald eine maximal verträgliche Summe erreicht ist und sich (zu dieser Zeit) keine sichere Alternative bietet. In diesem Fall würde sich GlobalCash bemühen erst die Anwerbung neuer Mitglieder durch Investoren, die sowieso bereits am obersten Limit (10%) angelangt sind zu stoppen und danach sukzessive die Werbung neuer Investoren durch Mitglieder die bereits über 9%, über 8%, über 7%, etc. Gewinnzuteilungs-Zinsen erhalten zu unterbinden.
Zur Erklärung: Ein weiterer Schritt um Überkapitalisierung zu verhindern wäre es zeitweise (oder auch auf Dauer) die Annahme neuen Kapitals (von neuen Mitgliedern) zu stoppen bzw. zu verweigern, falls sich dadurch unverzinstes Kapital ansammeln würde. Wenn ein Mitglied bereits 10% Gewinnbeteiligung hat braucht er auch nicht mehr weiter zu werben, dann sollten diejenigen, die z.B. erst bei 5% sind noch eine reelle Chance bekommen Ihren Zinssatz noch zu erhöhen, ehe die Neuaufnahme (egal ob auf Dauer oder nur temporär) gänzlich gestoppt wird. Sobald durch Kapitalentnahmen (z.B. Erreichen eines Sparziels eines Mitglieds) wieder Kapital sinnvoll eingesetzt werden kann oder eine alternative Anlage (Investition in andere sichere Möglichkeiten) auftaucht kann diese Maßnahme wieder aufgehoben werden.
Gewinnzuteilungslimits
Eine Gewinnzuteilung von mehr als 10% auf ein Basispaket ist nicht möglich (ausgeschlossen davon sind lediglich die 'Gründungs-Mitglieder', auf die Prelaunch-Phasen-Regelung angewandt wird), auch dann nicht wenn dem Betreffenden auf Grund seiner eingebrachten Partner (über 90) und / oder PlusPakete (über 180 - das entspricht 18.000,- Euro Kapital) rein rechnerisch zustehen würde (z.B. zuzätzlich zur Basis-Gewinnzuteilung von 1% noch weitere 7% durch Anwerbung von 70 Partnern und Einbringung von weiteren 10.000 Euro eigenes Kapital = 100 PlusPakete - das wären nochmals 5% und nochmals 100 PlusPakete = 10.000 Euro zusätzliches Kapital aus der direkten Firstline - wären weitere 5%). In diesem Fall wäre die maximale Gewinn-Zuteilung ebenfalls nur 10% auf das Basispaket.
Sollte in
einem Monat die Gesamt-Gewinnquote (egal aus welchem Grund) unter 10% (Basiszahl ist das eingebrachte Gesamtkapital aller Partner sowie der Netto-Gewinn nach Abzug der Unkosten) sinken, so behält sich GlobalCash das Recht vor die Gewinnanteile entsprechend nach unten zu korrigieren. Dies geschieht in aliquoten Teilen, entsprechend der jedem Mitglied zustehenden Prozentzahl *)
Keinesfalls wird Stammkapital der Partner dafür verwendet Zinsen (weder an den Partner selbst und schon gar nicht an andere Partner) auszubezahlen.
*) Zur Erklärung: In einzelnen Monaten (z.B. Weihnachten) kann es aufgrund von geringen Arbitragemöglichzeiten dazu kommen, daß das gesamte Kapital nicht häufig genug gedreht werden kann um die durchschnittlich nötigen 10% Quoten zu erreichen oder zu überschreiten. In so einem Monat ist es vernünftiger die Zinsen aliquot nach unten zu korrigieren (9,5 satt 10% sind auch nicht schlecht...) als Stammkapital anderer Partner anzugreifen um Zinsen auszuzahlen.
Als Beispiel: Im Dezember
sind 100.000,- Kapital vorhanden, das jedoch nicht wie üblich mehr als 10.000,- an Ertrag bringt, sondern lediglich 9.000,- und davon sind noch 2.000,- an diversen Spesen zu bestreiten, sodaß lediglich 7% Netto-Ertrag überbleibt. Nun wäre es nicht nur illegal sondern auch unvernünftig die fehlenden 3% zur Zinsauszahlung einfach vom Basiskapital zu nehmen. In so einem Fall müssen diese 3% durch gleichmässige, aliquote Gewinnzuteilungsanpassung erfolgen. D.h. in dem Monat würden z.B. für ein 10%-Basispaket 7% ausbezahlt, auf ein 5%-Basispaket 3,5% und auf ein 1%-Basis/ bzw. PlusPaket 0,9% sodaß in Summe der Gewinnentgang gleichmäßig und gerecht auf alle Partner verteilt wird. So hat jeder lediglich etwas weniger Gewinn, trotz allem verliert keiner etwas vom Basiskapital.
Sollte der Nettoertrag deswegen unter die 10% Grenze sinken, weil dauerhaft zu viel Kapital zur Verfügung steht (z.B. weil ständig 250.000 Euro Kapital ungenützt und unverzinst beiseite liegen und lediglich 500.000 im Kreislauf 'arbeiten' und auch brav ihre 10 % Verzinsung bringen, die überflüssigen 250.000 jedoch die Gewinnquote permanent nach unten drücken), so wird - sollte sich nicht durch Ausweitung der Arbitragemöglichkeiten (z.B. Anstellung von fremdsprachigen Mitarbeitern, Eröffnung zusätzlicher Wett-Accounts, etc.) eine kaufmännisch und organisatorisch dauerhaft vertretbare Lösung finden lassen - eine oder auch mehrere der zuvor genannten Regelungen (vorzeitige Kapitalrückführung, Begrenzung der Anlagedauer, Schliessung für Neumitglieder, Gewinnbegrenzung) zur Anwendung gebracht.
Gesamtzinslimit-Begrenzung:
GlobalCash behält sich das Recht vor, die Gesamtzinsen (Insgesamte Jahres-Gewinnzuteilung auf das Kapital eines einzigen Partners*) zu limitieren, falls dies nötig sein sollte.
*) Darunter können insbesondere solche Konten fallen, die offensichtlich als 'Holding'-Konten dienen. Darunter verstehen wir ein (oder mehrere einer Firma / Gruppe / Haushalt / Familie / etc. zuzurechnende/s) Konto/Konten, das mit lediglich einem Basispaket explosionsartig Partnerkonten eröffnet um auf diesem Konto sofort die Maximalverzinsung zu erreichen. Hier wird nicht nur sehr genau geprüft, ob die Konten tatsächlich jeweils eigenständigen und unabhängigen Rechtspersönlichkeiten zuzurechnen sind, oder lediglich zur Gewinnmaximierung angelegt wurden.
Als Beispiel: Eine Person legt ein Basiskonto an, unter dem sie sofort mehrere auf verschiedene Namen lautende weitere Konten eröffnet (z.B. auf 10 Familienmitglieder, 10 ihm zuzuordnende Firmen etc.) und dann unter diesen Konten entsprechend viele PlusPakete einbringt um sofort 10% auf dem Basiskonto zu erlangen und erst sukzessive die 'eigenen' Konten durch wirkliche Partner aufzufüllen oder auch immer wieder wenn ein 'echter' Partner aussteigt wieder ein solches Eigenkonto aktiviert. In solchen - oder ähnlichen Fällen - Fällen behält sich GlobalCash das Recht vor die Maximalverzinsung entsprechend zu limitieren (z.B. auf insgesamt max. 100% p.a.).
Diese Maßnahme wäre insbesondere auch bei den künftig angestrebten höher limitierten Konten ('Gold' / ''Platin' / 'Diamond') anzuwenden.
Über alle
diese zuvor genannten Massnahmen (Sonderregelungen) werden die Mitglieder (alle oder nur die von einer Maßnahme direkt betroffenen) zeitgerecht informiert, ohne daß ihnen dadurch ein Vetorecht eingeräumt wird. GlobalCash wird sich in jedem Fall darum bemühen stets eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden und über einzelne Massnahmen ggf. abstimmen zu lassen um den Wünschen der Mehrheit entsprechen zu können, die letzte Entscheidung hat jedoch in allen Fällen der Programmbetreiber (GlobalCash Ltd.)
Zusatzbedingungen 'Prelaunch'-Phase:
a.) Allgemeiner Pre-Launch:
Das Programm startete ab dem 1. Oktober 2004 schrittweise als Prelaunch, der bis zum 31.Dezember 2004 24.00h andauerte.
Nach Abschluß aller Vorbereitungen wird (zusätzliches) Kapital sukzessive in den Kreislauf eingeschleust. Der Vollbetrieb beginnt sobald zumindest 100 Partner und zumindest 25.000 Euro im Kreislauf der Wetten integriert sind, spätestens jedoch mit Ende der Prelaunch-Phase. Partner, die vor diesem Zeitpunkt einsteigen erklären sich bereit in einer Vorlaufzeit (bis zu Erreichung der Mindestsumme bzw. -partneranzahl) ihr Kapital auch zu einem niedrigeren Gewinnzuteilungsanteil als den zugesagten 3% (dieser Zinssatz galt ausschliesslich für die Gründungsmitglieder während der Prelaunch-Phase) zur Verfügung zu stellen.
Zur Erklärung: In dieser Vorlaufzeit wird nicht unter Ausnutzung aller Limits operiert, sondern das Kapital strategisch bei den entscheidenden Wettkonten (d.h- bei rd. 50 Buchmachern) placiert, wodurch es anfangs zu niedrigeren Durchschnittsgewinnen kommen kann.
Als Ausgleich erhalten diese ersten 250 *) 'Gründungs-Partner' gewisse Privilegien:
> KEIN ZINSLIMIT - KEINE GEWINN-OBERGRENZE ! 'Gründungs-Mitglieder' aus der Prelaunch Zeit können in der Breite unbegrenzt viele Partner werben und bekommen diese auch über die 10%-Zinsgrenze hinaus vergütet - Wer 1000 Partner hat bekommt dafür eben zusätzliche 100%!.
> Die Konten der 'Gründungs Partner' werden keiner Gesamtzinslimit-Begrenzung unterworfen.
> Falls es später zu einer Kapitalreduktion wegen Überkapitalisierung kommt, werden die Accounts der Gründungs-Member in jedem Fall zuletzt davon betroffen sein.
> Falls die Prelaunch-Phase in der nicht die vollen Gewinnzuweisungen erfolgen können den Zeitraum von 3 Monaten (individuell ab Einstiegszeitpunkt**) übersteigt werden den ersten 10 Partnern jeweils ein weiterer Voll-Account Downline-Partner (d.h. + 0,1%) zugerechnet, den ersten 50 Partnern wird je ein Test-Account Partner zugewiesen.
*) Zur Erklärung: Diese Zahl kann bei planmässigem Investitions-Verlauf bis zum 31.12.2004 entsprechend erhöht werden. Als Gründungsmitglied gilt generell jeder, der sich innerhalb der Prelaunch-Phase anmeldet und eine entsprechende Einzahlung tätigt. Die Zahl ist lediglich ein Schutzmechanismus davor, daß die ersten Gründungsmitglieder zu hohe Investitionssummen einbringen. Solange sich die Investments im geplanten Rahmen bewegen wird von dieser Zahl kein Gebrauch gemacht (Updates 6.9.2004, 1.11.2004)
**) Zur Erklärung: Individuell bedeutet, wenn der jeweilige Partner in den ersten drei Monaten hindurch wegen seines frühen Einstiegs eine geringere als die übliche Gewinnausschüttung erhält, unabhängig davon wie lange die Maßnahme selbst nötig ist.
Beispiel: Wenn der Partner 1 am 1. Tag einsteigt und erst ab dem 4. Monat seine komplette Gewinnanteil ausbezahlt werden kann so ist diese Regelung anzuwenden. Wenn der Partner Nr. 99 erst im 3. Monat einsteigt und ab dem 4. Monat reguläre Gewinnanteile ausgeschüttet werden, so gilt das für diesen Partner nicht, da er ja nicht 3 Monate Vorlaufzeit in Kauf nehmen mußte, auch wenn die Maßnahme selbst über 3 Monate andauerte.
Ergänzung per 1.1.2005:
Nur Gründungsmitglieder (d.s. Investoren, die sich in der Zeit bis zum 31.10.2004 und in der zweiten Prelaunch-Phase bis zum 31.12.2004 angemeldet und Ihr Investment zeitgerecht binnen 8 Tagen eingebracht hatten) erhalten auch weiterhin auf ihr bereits eingebrachtes Kapital den zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen (höheren) Basis-Zinssatz von 3%. Der Status 'Gründungsmitglied' ist am Kontoblatt (oberer Rand) der betreffenden User vermerkt.
Die Konditionen für Prelaunch-Member gelten ausschliesslich für diese Gründungsmember und können auch rückwirkend in Anwendung gebracht werden. Zum Nachweis des Anspruches des Status 'Gründungsmitglied' kann der Programmbetreiber ggf. einen Einzahlungsbeleg der das Datum der Einzahlung zweifelsfrei nachweist anfordern. Dieser Beleg muß als Einzahlungsdatum spätstens 8 Bank-/Werktage nach dem Anmeldedatum aufweisen (d.h. User die sich am 31.12.2004 - dem letzten Tag des Prelaunches - angemeldet hatten können bis zum 13.1.2005 ihre Investmentsumme einbringen, die noch unter die alte Prelaunch-Regelung fällt).
b.) Persönlicher Prelaunch:
Im Vorfeld des Programmes wird darüber hinaus eine 'partielle' oder auch 'persönliche' Prelaunch-Phase eingeführt, die voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2005 gelten wird.
Während dieser Zeit können Interessenten das System so zu sagen risikolos am Testlauf begleiten, selbst Partner werben ohne jedoch mit der gesamten Mindest-Kapitalsumme einzusteigen.
Ein Einstieg während der Prelaunch-Phase ist zu folgenden Konditionen möglich:
Der Prelaunch-Interessent zahlt einen Deckungsbeitrag in der Höhe von 50,- Euro, der unverzinst für die Dauer von mindestens 3, maximal jedoch 6 Monaten ins System eingebracht wird. In dieser Zeit wird ein unverzinstes Partnerkonto für den Interessenten geführt. Während dieser Zeit hat der Interessent die Möglichkeit seinerseits Partner zu werben, die bereits seiner Struktur zugerechnet werden - auch wenn er selbst noch kein zur Gänze einbezahltes Konto unterhält. Er kann ab dem Zeitpunkt zu dem seine Einzahlung eintrifft Partner für seine Struktur werben.
Alle seine Partner aus dieser Prelaunch Zeit bleiben seiner Struktur bis zum Einbringen seines gesamten (Rest)kapitals erhalten und zählen ab dem Zeitpunkt als Plus für seine Gewinnzuteilungen.
Nach frühestens 3 Monaten, spätestens jedoch nach 6 Monaten kann/muß der Prelaunch-Interessent sein restliches Einlagekapital (zumindest die Differenz auf 100,-) einbringen, sonst wird sein 'Prelaunch-Konto' mit Ende des 6. Monats gelöscht. Ein eventuelles Restdepot wird ihm nach dieser Zeit abzüglich Transferspesen in der Höhe von 5,- zurück erstattet.
Für die Führung des 'Persönlihen Prelaunch-Kontos' (Testkonto) gelten folgende
Gebühren und Regelungen für Prelaunch-Test-Accounts:
Es setzt eine Einzahlung von 50,- € voraus.
Es fällt eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 10,- an, die von diesem Betrag in Abzug gebracht wird. Diese Bearbeitungsgebühr wird dann nicht eingehoben, wenn der Interessent in dieser Zeit (monatlich) jeweils mindestens einen aktiven Partner (Mindestens Basispaket mit 100,-) wirbt. Partner, die selbst nur ein Prelaunch-Konto (Testkonto) beantragen, werden wohl seiner Struktur zugerechnet, gelten aber nicht als aktiv im Sinne dieser Bestimmung. Erst dann, wenn dieser Partner tatsächlich auch durch Einzahlung des gesamten Mindestkapitals aktiv wird, wird er auch am Partnerkonto als aktiv eingestuft.
Nach frühestens drei Monaten kann der Testpartner sein Konto auf die 100,- aufstocken und ist ab diesem Zeitpunkt voll gewinnbeteiligt und provisionsberechtigt. Ab dem Zeitpunkt der zur Gänze erfolgten Kapitaleinzahlung gilt die Standardregelung.
Spätestens nach 6 Monaten muß diese Kapitaleinzahlung zur Gänze erfolgt sein, sonst wird das Konto aufgelöst und endabgerechnet.
Zur Erklärung: In unserer Umfrage zeichnete sich ab, daß viele Partner erst einmal mit einem kleinen Betrag 'probieren' und neue Partner werben wollen. Das ist in diesem Standard-System jedoch wegen des nötigen Aufwandes nicht möglich und es wurde dafür eine 'persönliche Prelaunch-Phase' für jeden Einzelnen geschaffen.
In dieser ersten Phase hat nun jeder, der nicht über das nötige Kapital verfügt die Möglichkeit einen kleinen Betrag zur Deckung der Unkosten als Depot zu hinterlegen, für sich selbst zu beobachten, wie das System läuft und wie viele Partner er von unserem System überzeugen kann.
Für jeden, der monatlich mindestens einen aktiven Partner wirbt kostet dieser persönliche Versuch keinen Cent und er kann bereits im Vorfeld seine künftige Gewinnzuteilung erhöhen. Nur wer selbst auch inaktiv ist zahlt lediglich die geringe Verwaltungsgebühr.
Als Beispiel: Ein Testpartner steigt heute ein, zahlt 50,- und wirbt in dem Monat auch schon den ersten aktiven Partner. Er hat damit in dem Monat keine Kosten und bereits +0,1% für die Zukunft. Im zweiten Monat wirbt er einen aktiven (wieder +0,1%) und einen Testpartner. Kosten im zweiten Monat: Null. Im dritten Monat wirbt er niemanden, weil er auf Urlaub ist. Diesem Monat zahlt er 10,- Verwaltungsaufwand. Im folgenden Monat kann er wieder einen Aktiven werben, der gleich zwei Zusatzpakete bestellt. Keine Kosten, dafür aber gleich + 0,2% für die Zukunft. Nun entschließt er sich voll einzusteigen und bringt die Differenz auf sein erstes 100,- Paket (d.i. jetzt 60,-). Ab jetzt ist er im Standard-Vergütungsplan und wird im Monat (ab dem 2. vollen Monat) darauf bereits 1,4% Gewinnzuteilung kassieren. Wird sein im zweiten Monat geworbener Testpartner nach einem weiteren Monat auch aktiv, so erhöht sich sein Prozentsatz bereits auf 1,5%
Ein anderes Beispiel: Testpartner B wirbt in den ersten 3 Monaten zwar lediglich einen aktiven Partner (der jedoch gleich 15 Pakete nimmt), beschließt danach aber trotzdem mit einem Paket einzusteigen (schliesslich ist der Gewinn ja attraktiv genug). Er zahlt die Differenz von 70,- ein (für seine zwei inaktiven Monate zahlt er die Verwaltungsgebühr) und ist ab seinem zweiten Monat der Vollpartnerschaft bereits mit 1,8% gewinnbeteiligt. Würde Testpartner B trotzdem nicht einsteigen wollen, so könnte er nach dem dritten Monat sein Konto auflösen und bekäme den Rest von 30,- abzgl. der Transferspesen zurückerstattet.
Die regulären Kapitalkonten sind von dieser Regelung völlig unberührt!
Der Programmbetreiber behält sich das Recht vor mit Ende der generellen Prelaunch-Phase (Anfang 2005) diese Option entweder gänzlich aufzuheben, aufzulösen oder auch als persönliche Prelaunch-Option weiter beizubehalten.
Ergänzung per 1.1.2005: Die Option „persönlicher Prelaunch“ bleibt auf vorerst unbestimmte Zeit weiter erhalten.
Nach der Prelaunch-Phase wird auch die Website benutzerfreundlicher umgestaltet.
> Danach wird eine direkte Anmeldung - auch ohne Sponsorangabe - möglich werden.
> Im Zuge dessen wird eine Gesamtzins-Limitierung (z.B. Verzinsung max. 100% p.a.) erwogen.
Einschränkungen hinsichtlich lokaler (Glückspiel-)Gesetze:
Hierbei handelt es sich nicht um ein Glücks-
oder Gewinnspiel im eigentlichen Sinn, da ja die Gewinne unabhängig vom Spielausgang erwirtschaftet werden. Auch setzen die einzelnen Mitglieder nicht selbst auf ein Ereignis, sondern bringen lediglich ihr Kapital in eine Gemeinschaft ein, die mit Arbitragen ('Quotenhandel') sichere Gewinne erzielt. Auch fallen Sportwetten selbst in den meisten Ländern nicht unter das Glückspielgesetz. Trotzdem wäre es möglich daß die Teilnahme an diesem Programm nach lokalen Gesetzen mancher Länder nicht oder nur eingeschränkt gestattet wäre. GlobalCash ist es unmöglich die Rechtslage in allen Staaten darauf zu prüfen, ob es dort irgend welche Beschränkungen (generell, Hinsichtlich des Alters, der Einsätze, etc.) gibt. Jeder Teilnehmer an diesem Programm hat selbst darauf zu achten, ob er damit ggf. ein Gesetz seines Heimatlandes verletzen würde. GlobalCash geht davon aus, daß jeder Investor selbst diese Prüfung vornimmt und nach den Gesetzen seines Landes nicht an der Teilnahme gehindert ist. Sollte GlobalCash auf solch einen Umstand der Illegalität aufmerksam gemacht werden, so behält sich der Programmbetreiber das Recht vor Anlagen aus Ländern in denen die Teilnahme ggf. verboten oder nur eingeschränkt gestattet ist entweder nicht oder nur nach dem Nachweis über die Legalität in dem jeweiligen Fall (z.B. Altersgrenze, etc.) anzunehmen und Mitglieder notfalls auch auszuschliessen, wenn diese durch ihre Teilnahme wissentlich gegen geltendes Recht verstossen würden. Solche Investments von Teilnehmern die aus Ländern in denen die Teilnahme nicht gestattet ist verfallen.
Steuern & Recht:
Jeder Anleger hat selbst darauf zu achten, daß er
sein Einkommen aus diesem Programm selbst versteuert, soferne er dazu nach den
Gesetzen seines Landes verpflichtet ist (Einkommensteuer, Kapitalertragsssteuer,
etc.). GlobalCash Ltd. nimmt keine Rechts- oder Steuerprüfung vor. Der
Programmbetreiber geht auch davon aus, daß jeder Programmteilnehmer über das von
ihm zur Verfügung gestellte Kapital frei verfügen kann und die Gelder nicht aus
illegalen Quellen stammen. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet fremde Gelder
zur Teilnahme zu verwenden.
Regelung für Sonderfälle:
Unter Sonderfälle sind alle Arten von aussergewöhnlichen Vorfällen, die nicht der üblichen reibungslosen Abwicklung der beschriebenen Arbitragewetten entsprechen, welcher Natur sie auch sein mögen und die ggf. auch eine rückwirkende Wirkung haben können, zu verstehen.
Insbesondere - jedoch nicht ausschliesslich - zählen dazu: alle Arten von Wettbetrug, Schiebung, Bestechung von Spielern, Schiedsrichtern, Wettannahmestellen u.a. in das Spiel- u. Wettgeschehen direkt oder indirekt involvierten natürlichen oder juridischen Personen, Firmen, Vereinen, Verbänden, Behörden, etc., auch wenn vorerst nur ein Verdacht ausgesprochen wird; Stornierung von Wetten aufgrund von tatsächlichen oder vermutlichen Schiebungen u.ä., vorsätzlichen, fahrlässigen, irrtümlichen / bewußten oder unbewußten Quotenfehlern und damit in Zusammenhang stehenden Stornos / Rückbuchungen - sei es vor oder nach dem Spiel, auch wenn es bereits abgerechnet wurde; Einbehaltung von Wettgewinnen, Wetteinsätzen, Einzahlungen etc. durch Buchmacher aus welchem Grund auch immer (z.B. auch wegen Verdacht auf oder tatsächlich nachgewiesenem Wettbetrug, Bestechungsfälle, Unterschlagung, Zahlungsunfähigkeit, Ausgleich, Konkurs, u.ä.); Zahlungsverzug eines oder mehrerer Buchmacher; sowie ähnlicher Fälle.
Im Falle daß zu vermuten ist, daß 1x2invest / GlobalCash Ltd. schlimmstenfalls einen Schaden aus einem dieser genannten oder ähnlich gelagerten Gründe entstehen könnte oder auch nur vorübergehend Kapital aus solch einer Eventualität eingefroren wird (z.B.weil eine Wette bis zur Klärung eines Vorfalles nicht abgerechnet wird oder ein Buchmacher in Zahlungsverzug gerät) behält sich GlobalCash Ltd. ebenfalls das Recht vor den jeweils betroffenen Kapitalanteil bis zur restlosen Klärung (und Auszahlung durch den jeweiligen Buchmacher) von dem davon betroffenen Kapital einzubehalten. Dabei wird jeweils nur der Prozentsatz des Kapitals, welches tatsächlich von so einem Ereignis betroffen ist oder war (ggf.auch rückwirkend) einbehalten bis die Angelegenheit aufgeklärt ist.
Falls ein Investor dessen Kapital zum Zeitpunkt eines möglichen / vermuteten Schadensfall sein Kapital vor der kompletten Klärung solch eines Falles zur Gänze (oder zu einem höheren Prozentsatz als tatsächlich unbestritten ist) entnehmen möchte kann der entsprechende Prozentsatz der ggf. von einem Schaden betroffen sein kann einbehalten werden. Diese Teilbeträge würden bis zur positiven Erledigung zinsen- und kostenfrei auf seinem Mitgliedskonto verbleiben, bis der ausständige Restbetrag 1x2invest / GlobalCash Ltd. ebenfalls unwiderruflich gutgeschrieben und ausbezahlt wurde. Darüber hinaus kann 1x2invest / GlobalCash Ltd. ggf. einen gewissen, wirtschaftlich vertretbaren Prozentsatz einbehalten um nötigenfalls Kosten zur Durchsetzung von entstehenden Rechtsansprüchen zur Eintreibung solcher Beträge abdecken zu können.
Sobald ein entsprechender Verdachtsfall auftritt wird GlobalCash Ltd.jedenfalls alles unternehmen um ein Risiko so zu streuen, daß kein einzelner Investor alleine davon betroffen sein kann, sondern eventuelle Schäden kollektiv getragen werden und auch die Betreibung von Forderungen kollektiv erledigt wird. Die Vorgehensweise dabei obliegt einzig und allein GlobalCash Ltd., die auch darüber entscheidet ob ggf. Klagen eingebracht und Strafanzeigen erstattet werden und ob und in welchem Umfang wer informiert wird.
Zur Erklärung: Sollte z.B. bei einem Spiel, das im Dezember stattgefunden hat (und auf das 5% des damals einbezahlten Kapitals gesetzt wurde) zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. erst im Jänner oder ggf. auch nach Monaten) ein Verdacht auf Wettbetrug auftauchen und die Möglichkeit bestehen, daß aus diesem Grund Gelder auf einem oder mehreren Buchmacherkonten vorerst eingefroren werden (oder bereits eingefroren sein) tritt diese Regel wie folgt in Kraft: Nun werden gleichmäßig von allen Beträgen, die im Dezember einbezahlt waren und somit von diesem Ereignis direkt aliquot betroffen waren bzw./und/oder zum Zeitpunkt der Auszahlungssperre von einem Buchmacher betroffen sind, die von einem möglichen Verlust betroffenen Prozente einbehalten, falls jemand sein Kapital (soferne es zu einem möglichen / vermuteten Schadenseintritt für Wetten aktiv vorhanden war) komplett von 1x2invest entnehmen möchte.
D.h. hatte jemand im Dezember 100,- auf seinem Konto und davon wurden aus irgend einem Grund 5% gesperrt oder wurden desegen verloren, so werden davon 5,- bis zur Klärung einbehalten, wenn der Betreffende sein ganzes Kapital vorher abziehen will. Wenn derjenige im Februar weitere 500,-einbezahlt hat, die von dem Vorfall im Dezember nicht mehr betroffen waren, so wird von diesem Betrag auch kein Rest einbehalten, sondern er wird komplett ausbezahlt.
Die Einbehaltung eines solchen 'Risikodepots' dient dazu daß nicht eventuell später einbezahlte Geldbeträge für frühere Schäden aufzukommen haben. Beträge in solchen 'Risiko-Restdepots' werden nicht verzinst (sie sind ja de facto auch nicht mehr zum Wetten zur Verfügung) und bleiben bis der Fall geklärt ist kostenlos am Mitgliedskonto bestehen. Kapital das im Kreislauf verbleibt wird - solange der/die mögliche(n) oder zu vermutende(n) Schaden/Schäden 10% des Gesamtkapitals nicht übersteigt - weiterhin ganz regulär verzinst.
Darüber hinaus kann ein gewisser %-Satz und/oder die kumulierten Zinsen einbehalten werden um ggf. die Forderungen einzutreiben. Also wenn z.B. ein Buchmacher Gelder zurückhält, obwohl keine Veranlassung dafür gegeben ist und wir die Auszahlung gerichtlich durchsetzen müssen. Dieser Prozentsatz muß in einem wirtschaftlichen Verhältnis zur ggf. strittigen Summe stehen. Ob in solch einem Fall tatsächlich ein Klageweg beschritten wird entscheidet einzig und allein GlobalCash Ltd. (bzw. der jeweils tatsächliche Vertragspartner eines Buchmachers) und wird auch von den Kosten und Erfolgsaussicht abhängig sein. Auch darüber ob und in welchem Umfang alle oder auch nur direkt betroffene Mitglieder über solche Massnahmen informiert werden entscheidet der Programmbetreiber, ebenso wie darüber ob er ggf. Strafanzeigen stellt oder Behörden, Institutionen oder auch die Öffentlichkeit (z.B. in Foren, usw.) über tatsächliche oder vermutete Unregelmässigkeiten informiert.
Einzelnen Mitgliedern ist es - wie bereits in der Stillschweigeklausel festgehalten - jedenfalls untersagt von sich aus solche Internas an Dritte weiterzugeben oder direkt (sei es gegenüber einzelnen Buchmachern, Verbänden, Behörden, etc. sei es der Öffentlichkeit gegenüber) tätig zu werden, da dies ggf. negative Auswirkungen auf das Gesamtprogramm und die Investitionen Aller haben könnte.
Allgemeine (Zusatz-)Bedingungen:
Generell gelten stets die Konditionen der Vorlieferanten und Vertragspartner von GlobalCash Ltd. – d.h.: Es gelten für jede Transaktion (Wette) die Konditionen der dazu in Anspruch genommenen Wettbüros (Buchmacher, Wettbörsen, etc.). Für sämtliche Geldtransaktionen gelten die AGBs der dazu in Anspruch genommenen Finanzinstitutionen (Zahlungsplattform, Kreditkartenorganisation, Bank, etc.). Für die Nutzung der Arbitrage-Software gelten die AGBs des Unternehmens dessen Software zur Errechnung der Quoten etc. in Anspruch genommen wird. Für Bonus-Aktionen gelten ggf. eigene, den Investoren per Mail separat bekannt gegebene Konditionen und die Gewährung von Sonderbonis sind von der tatsächlichen Gutschríft der äquivalenten Bonis von Buchmachern nach ausschliesslich deren Regeln abhängig.
Es gilt ausschließlich die deutsche Version der AGB´s, Übersetzungen sind nicht bindend.
Zur Teilnahme am Programm ist die Angabe der persönlichen Daten nötig:
Vollständiger Vor- und Familien-Name, Wohnadresse (Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür, Postleitzahl, Stadt, Bezirk, Land) Telefonnummer, gültige e-mail-adresse (keine zwallet-adressen o.ä und keine Autoresponder-Adresen), Geburtsdatum. Fehlende oder unrichtige Angaben führen zum Ausschluß vom Programm und zur Löschung des betreffenden Accounts.
Teilnehmer des Partnerprogrammes sind selbständige Vertreter, die Teilnahme am Partnerprogramm begründet kein wie immer geartetes Dienstverhältnis, Angestelltenverhältnis oder Ähnliches. Die Partner sind selbst für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern und Abgaben in ihrem Land verantwortlich.
Cross-Sponsoring und das Anlegen mehrerer Accounts für dieselbe Person ist verboten und führt zum Ausschluß des/der Betreffenden. Weitere Bedingungen für Partner betreffs der Werbung neuer Mitglieder, Anlegung von Doppelaccounts, Cross-Sponsoring, etc. siehe auch in den AGBs von http://www.globalcash.info/deutsch_php/agb_partner.php Die Punkte die die Partnerwerbung, Spam-Verbot, Konkurrenzausschluß, etc. betreffen gelten sinngemäß auch hier.
Zur Teilnahme am 1x2invest-Programm
darf ausschliesslich eigenes Kapital verwendet werden, das Investment fremden
Geldes ist ausdrücklich verboten. Die Aufrechnung / Gegenrechnung von
Forderungen oder Guthaben aus und zu anderen Programmen von GlobalCash
Ltd. ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur nach ausdrücklicher
schriftlichen Zustimmung und entsprechender Ein- und Ausbuchung durch den
Programmbetreiber möglich. Solche Vorgänge setzen eine
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung voraus. Ebenso ist eine
Abtretung / Überschreibung / Umbuchung von Guthaben / Forderungen zwischen
einzelnen Teilnehmern, die Verpfändung oder ähnliche Transaktionen / Vorgänge
zwischen Teilnehmern und/oder sonstigen Dritten grundsätzlich ausgeschlossen.
Sämtliche eventuelle Ausnahmsregelungen (z.B. Schenkungen, Erbschaften,
etc.) bedürfen der Schriftform (ggf. durch notariell beglaubigte Dokumente
/ Apostillen rechtskräftig zu belegen) und der expliziten Zustimmung durch den
Programmbetreiber.
Zahlungen haben ausschließlich in Euro bzw. US$ *) auf die angegebenen Konten bzw. Adressen zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, daß der Zahler bzw. Besteller erkennbar und die bestellten Artikel eindeutig zuordenbar sind. Bei sämtlichen Zahlungen hat der Absender darauf zu achten, daß der Rechnungsbetrag zur Gänze beim Empfänger eintrifft und alle Bank- oder sonstige Geldtransferspesen vom Absender bezahlt werden (alle Spesen zu Lasten des Auftraggebers). Es werden ausschließlich zur Gänze bezahlte Bestellungen ausgeführt. Werden zu geringe Beträge angewiesen, wird die Bestellung nur zu dem durch die Zahlung gedeckten Teilumfang durchgeführt oder der fehlende Teilbetrag eingefroren oder zurückerstattet, wobei die Zusatzkosten dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
Der Zahlungsempfänger ist nicht verpflichtet Nachforschungen über nicht eingetroffene Zahlungen anzustellen, insbesondere dann nicht, wenn die Zahlung nicht auf eine der verlangten Arten durchgeführt wurde. Notwendige Kosten für Nachforschung, Geldrücksendung, Umbuchungen, Auftragsumschreibungen, etc. werden nach tatsächlichem Aufwand – mindestens jedoch mit 20,- Euro / $ - in Rechnung gestellt.
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Wien vereinbart.
Preis- und Gewinnzuteilungsänderungen, Änderungen der Teilnahme-, Liefer- und Zahlungskonditionen vorbehalten.
Stand: 26.1.2005