Auf dieses Seite finden Sie alle Geschäftsbedingungen:

AGB´s / Liefer- & Zahlungsbedingungen für Kunden und Reseller


Zusatzkonditionen nur für Reseller
- Werbebestimmungen
- Provision, Abrechnung & Auszahlung
- Dauer & Löschung von Accounts
- Privacy / Datenschutz

Disclaimer / Haftungsausschluß


AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungskonditionen für Endkunden und Reseller
Mit der Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Besteller/Kunde die nachfolgenden Konditionen:

1.) Der Programmbetreiber, seine Representing Offices und seine Vertreter (siehe "Impressum") sind keine Bank, Kreditkartenorganisation, kreditgewährende Unternehmen, Kreditvermittler oder Ähnliches, sie wickeln keine Geldgeschäfte ab und üben kein Gewerbe im Sinne eines Kreditwesen- / Bankwesengesetzes oder E-Geld-Gesetzes aus. Insbesondere werden keine Klientengelder entgegengenommen und weitergeleitet und keine Provisionen für Einlagen auf Kartenkonten bezahlt oder angenommen. Daher kann in der Tätigkeit keine gewerbsmässige Ausübung von Einlagegeschäften oder Vermittlung von Einlagegeschäften mit Unternehmen ausserhalb des EU-Raumes, keine Drittstaateneinlagevermittlung o.ä. Tätigkeit, die einer besonderen Gewerbeberechtigung bedürfte erblickt werden. Die Aktivitäten des Programmbetreibers, seiner Representing Offices und Vertreter sind reine Vermittlungstätigkeiten für eine Plastikkarte mit Datenträger.
Der Paradigmenwechsel von einer Plastikkarte mit Magnetstreifen / Datenträger zu einer Debitkarte erfolgt erst nach der Lieferung an den Endabnehmer durch dessen Registrierung und Aktivierung der Karte und der Einzahlung auf ein entsprechendes Konto.
Der Vertrieb der Karten erfolgt ausschließlich als Dienstleistung / Vermittlungstätigkeit für / im Namen von / durch den/die jeweilige(n) Kartenorganisation(en) (Card-Processor als Lizenz- und Markeninhaber) autorisierten Ausgabestellen (Banken, u.ä.).
Der Betreiber dieser Website ist keine direkt von den Markeninhabern beauftragte Ausgabestelle für Debitcards, leitet lediglich die Kaufanträge der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und fungiert als Vermittler zwischen Käufern und lizenzierten Ausgabestellen.

1.a.) Die GlobalCash-Partner und die Kartenverwender aus dem EU-Raum sind darüber informiert, daß die Weiterleitung von Kundengeldern an Finanzinstitutionen ausserhalb des EU-Raumes nicht statthaft ist und werden dementsprechend gesetzeskonform agieren. Dasselbe gilt sinngemäß für User aus allen Ländern in denen sinngemäß gleichlautende Gesetze bestehen.

1.b.) Die Nutzer der Karten haben darauf zu achten, daß die Karte nach den Gesetzen ihres jeweiligen Landes legal verwendet wird und werden es unterlassen die Karte dort zu verwenden, wo dies nach dem jeweiligen Landesgesetz nicht gestattet ist. GlobalCash behält sich – zur rechtlichen Absicherung seiner Vertriebspartner - das Recht vor von den Endabnehmern aus Ländern in denen die Verwendung einer Debitkarte mit Einlagen in einem Drittland nicht gestattet ist eine schriftliche Erklärung zu verlangen, in denen der Kunde bestätigt, daß er die Karte ggf. nicht in einem bestimmten Land verwenden wird, sondern die Karte als Geschenk an eine(n) im Ausland wohnende(n) Bekannte(n) weiterleiten oder selbst außer Landes bringen und nur im Ausland verwenden wird. GlobalCash setzt jedoch voraus, daß die Verwendung der Karte ausschließlich nach legalen Gesichtspunkten erfolgen wird und die Enduser keine Gesetze ihres Landes übertreten werden.

2.) Für den Gebrauch der Karten gelten ausschließlich die AGB´s und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Kreditkartenorganisationen, Banken, kontoführenden Stellen, Geldausgabe-Automatenbetreiber, etc.
Für unsachgemäße Handhabung haftet ausschließlich der Karteninhaber. Der Betreiber des Vertriebsprogrammes ist weder für die Karten noch die Einlagen haftbar.

3.) Die Karten sind anonym – d.h. ohne Namensaufdruck. Die Daten der Kartenbesteller werden von GlobalCash nicht gespeichert oder weitergegeben, sondern nur für den Zweck der Verrechnung und Lieferung erhoben und aufbewahrt. Bestellung von Firmen unter deren Verkehrsbezeichnung und Lieferung an Postfachadressen ist möglich. Vor Aktivierung der Karten ist eine Registrierung direkt bei der Bank in den USA nötig.

4.) Lieferung der Karten erfolgt weltweit ausschließlich gegen Vorauskasse, soferne nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Bei Lieferung an Postfachadressen und außerhalb der EU ist nur Vorauskasse möglich.

5.) Online getätigte Bestellungen sind ebenso bindend wie schriftliche oder mündliche Bestellungen, Kaufrücktritt ist nur nach geltendem Konsumentenschutzgesetz möglich, soferne der Besteller Konsument im Sinne des Gesetzes ist.

6.) Lieferung der Karten erfolgt per Post innerhalb von ca. 1 Monat ab Bestellung und vollständigem Zahlungseingang. Üblicherweise werden Bestellungen sofort ausgeführt.

6.a.) Sobald die bestellte Ware das (Auslieferungs-) Lager von GlobalCash oder seiner Representing Offices verläßt geht die Haftung und Risiko auf den Bestelller über.

7.) Die Bestellung /Kauf von Karten ist nicht an die Teilnahme am Partnerprogramm gebunden.

8.) Es gilt ausschließlich die deutsche Version der AGB´s, Übersetzungen sind nicht bindend.

9.) Vertragsgrundlage ist das jeweils gültige Fernabsatzgesetz (FernAbsG.), EU-Recht und österreichisches Recht.

10.) Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage ab Auftragserteilung (prompt). Bei Überschreitung des Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bankzinssatz einzufordern und dem säumigen Schuldner sämtliche Mahnspesen (Kosten für Mahnschreiben je 10,- Euro / $, Inkassobüros, Anwalts- und Gerichtskosten) anzulasten.
Wird eine bestellte und per Nachnahme verschickte Sendung nicht übernommen (egal aus welchen Gründen), so werden die Versandkosten / Zustellgebühr sowie die Rücksendekosten für den ersten erfolglosen Versuch bei der neuerlichen Zustellung zusätzlich eingehoben und künftige Sendungen ausschließlich gegen Vorauskasse geliefert. Die Zahlungsweise geht in diesem Fall automatisch in die Zahlungsart „Vorauskasse“ über, unabhängig davon, welche Zahlungsweise ursprünglich gewählt oder vereinbart wurde. Davon ungeachtet ist der Besteller zur Abnahme und Zahlung der bestellten Ware verpflichtet und die Kosten und Gebühren für die erfolglose Zustellung, Rücksendung und eventuelle Einbringungskosten (mindestens 50,- Euro / USD) sind von diesem in voller Höhe zu bezahlen.



10 a.) Zahlungen haben ausschließlich in Euro bzw. US$ *) auf die angegebenen Konten bzw. Adressen zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, daß der Zahler bzw. Besteller erkennbar und die bestellten Artikel eindeutig zuordenbar sind. Bei sämtlichen Zahlungen hat der Absender darauf zu achten, daß der Rechnungsbetrag zur Gänze beim Empfänger eintrifft und alle Bank- oder sonstige Geldtransferspesen vom Absender bezahlt werden (alle Spesen zu Lasten des Auftraggebers). Es werden ausschließlich zur Gänze bezahlte Bestellungen ausgeführt. Werden zu geringe Beträge angewiesen, wird die Bestellung nur zu dem durch die Zahlung gedeckten Teilumfang durchgeführt oder der fehlende Teilbetrag ggf. per Post-Nachnahme eingehoben, wobei die Zusatzkosten für die Nachnahmesendung (lt. Preisliste /Orderformular) dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
Der Zahlungsempfänger ist nicht verpflichtet Nachforschungen über nicht eingetroffene Zahlungen anzustellen, insbesondere dann nicht, wenn die Zahlung nicht auf eine der verlangten Arten durchgeführt wurde. Notwendige Kosten für Nachforschung, Geldrücksendung, Umbuchungen, Auftragsumschreibungen, etc. werden nach tatsächlichem Aufwand – mindestens jedoch mit 20,- Euro / $ - in Rechnung gestellt. (Das betrifft nicht Einzahlungen auf Kartenkonten – dafür ist GlobalCash nie zuständig oder verantwortlich!)

10 / 1.) *) Zu den unterschiedlichen Währungen
Um die Bestellungen für alle Partner zu vereinfachen, können Zahlungen für Debitcards und Promotionpakete in Euro oder USDollar akzeptiert werden, wobei der Preis (vorerst) derselbe ist (gilt nicht für Telefonwertkarten!). Dies kann jederzeit widerrufen werden - insbesondere wenn der Wechselkurs gravierend differieren sollte.

Für Telefonwertkarten (Verkaufspreis = Wertguthaben) gilt der Preis ausschliesslich in Euro! Wenn Zahlungen für Telefonwertkarten in USDollar getätigt werden, so ist der tagesaktuelle Wechselkurs zzgl. sämtlicher Wechselspesen zu berücksichtigen! Im Zweifelsfall vorher den Preis anfragen!

Es gilt dazu folgende Regelung:
Bestellungen von Kunden/Partnern aus EU-Ländern, Europa bzw. Ländern, die den Euro als Leitwährung (siehe FAQ ) haben werden in Euro verrechnet.
Bestellungen von Kunden/Partnern aus den USA, Übersee bzw. Ländern, die den US$ als Leitwährung (siehe FAQ) haben werden in US$ verrechnet.
Das Land in dem der Besteller ansässig ist und die erste Bestellung/Zahlung ist auch ausschlaggebend dafür, in welcher Währung (Euro oder Dollar) künftige Abrechnungen betreffend des Partnerkontos geführt werden.
Dies betrifft nicht das Kartenkonto! Dieses Konto wird ausschließlich in US$ geführt!


11.) Rückgabe und/oder Umtausch der Ware ist ausgeschlossen. Da die Karten und die mitgelieferten Unterlagen sensible Daten (Kartennummern, Aktivierungscodes, PIN’s, etc.) enthalten ist eine Rückgabe nicht möglich, selbst wenn die Karte noch nicht registriert und/oder aktiviert wurde.


12.) Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

13.) Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Wien vereinbart.

14.) Preisänderungen und Änderungen der Liefer- und Zahlungskonditionen vorbehalten.


Zusatzbedingungen für Teilnehmer am Partnerprogramm / Wiederverkäufer / Reseller

Jeder Teilnehmer am Partnerprogramm (im Weiteren auch nur Teilnehmer, Partner, Wiederverkäufer oder Reseller genannt) bestätigt, daß er die AGB´s vollständig gelesen, vollinhaltlich verstanden und akzeptiert hat.

Präambel:
Ziel dieser Regeln ist es für alle Teilnehmer gleich faire Konditionen zu schaffen und alle Störungen (technischer, rechtlicher oder organisatorischer Natur) weitgehend auszuschalten oder hintanzuhalten.
Die Bedingungen sind nicht dazu gedacht die Arbeit Einzelner zu behindern, sondern das gesamte Team durch einen reibungslosen Systemablauf zu unterstützen und jeden Partner individuell vor negativen Auswirkungen von nicht ordnungsgemäßem Vorgehen anderer Partner zu schützen. Die Auslegung der einzelnen Punkte wird in diesem Sinn erfolgen, ohne daß der Programmbetreiber Rechenschaft über seine Entscheidungen ablegen muß.

a.) Am Partnerprogramm kann jeder teilnehmen, soferne er volljährig und/oder voll geschäftsfähig ist - d.i. in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Teilnahme wird mit der formlosen Beantragung eines Reseller-Accounts wirksam, soferne der Programmbetreiber den Antragsteller nicht binnen 30 Tagen ablehnt.
Dem Programmbetreiber steht es frei Antragsteller ohne Angabe von Gründen abzulehnen

b.) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenlos und unverbindlich

c.) Zur Teilnahme am Partnerprogramm ist die Angabe der persönlichen Daten nötig:
Vollständiger Vor- und Familien-Name, Wohnadresse (Straße, Hausnummer/Stiege/Stock/Tür, Postleitzahl, Stadt, Bezirk, Land) Telefonnummer, gültige e-mail-adresse (keine zwallet-adressen o.ä und keine Autoresponder-Adresen), Geburtsdatum. Fehlende oder unrichtige Angaben führen zum Ausschluß vom Programm und zur Löschung des betreffenden Accounts.

d.) Teilnehmer des Partnerprogrammes sind selbständige Vertreter, die Teilnahme am Partnerprogramm begründet kein wie immer geartetes Dienstverhältnis, Angestelltenverhältnis oder Ähnliches. Die Reseller sind selbst für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern und Abgaben in ihrem Land verantwortlich.

e.) Unter dem Begriff „Reseller“ im Sinn dieses Programmes sind Empfehlungsgeber zu verstehen, sie haben mit dem Handling des Produktes selbst nichts zu tun. Direktverkauf des Produktes ist unzulässig. Reseller sind trotzdem selbständige Kaufleute, für sie gilt das Konsumentenschutzgesetz nicht.

f.) Reseller sind für den Programmbetreiber weder handlungsbevollmächtigt noch zeichnungs- oder inkassoberechtigt. Es ist ihnen auch nicht gestattet Verdienstzusagen für das Programm zu treffen.
Sie sind angehalten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu agieren und sich so zu verhalten, daß es dem Programm, dem Unternehmen und den Produkten nicht abträglich oder schädlich ist.
Dazu haben sie es insbesondere zu unterlassen sich negativ über dieses oder andere Programme zu äußern, Network-Marketing (MLM, Strukturvertriebe, etc.) allgemein in Frage zu stellen oder öffentlich (z.B. in Foren oder ähnlichem) negative Aussagen zum Produkt und der Vertriebsform zu treffen.

g.) Pro Teilnehmer darf nur ein einziges Reseller-Account angelegt werden. Anlegen von doppelten Accounts, mehreren Accounts, Fake Accounts sowie Cross-Sponsoring ist verboten und führt zur sofortigen Löschung aller betroffenen Accounts, wobei ein eventuelles Provisions-Guthaben unwiderruflich verfällt.
Familienmitglieder, soferne sie volljährig und voll geschäftsfähig sind, dürfen als Partner geworben werden; die Anzahl der Accounts pro Haushalt ist jedoch auf zwei beschränkt.
Körperschaften (Firmen) können, soferne sie eigenständige Rechtspersönlichkeiten sind, am Programm teilnehmen.
Der Programmbetreiber behält sich eine Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln (z.B. Meldeauskunft, Nachweis der Volljährigkeit, etc.) vor. Falls Gründe vorliegen, die die Anlegung mehrerer Accounts nötig machen sollte, so ist dies schriftlich zu beantragen.
(Weitere Erklärungen zu diesem Punkt siehe ggf. unter Partner-FAQ.)

h.) Die angegebenen Rechenbeispiele stellen keine Verdienstgarantie oder Einkommenszusage dar. Die Höhe des möglichen Verdienstes richtet sich ausschließlich nach dem persönlichen Einsatz jedes einzelnen Teilnehmers. Den Resellern ist es untersagt unrealistische Verdienste in Aussicht zu stellen oder das Programm durch solche Aussagen zu bewerben.

i.) Die Weitergabe von Paßwörtern ist strengstens untersagt. Sie sind vertraulich zu behandeln und nur für den Account-Inhaber und zur zweckgerichteten Nutzung bestimmt.
Die Inhalte und Angebote sämtlicher paßwortgeschützter Bereiche der Website sind ausschließlich den Teilnehmern des Partnerprogrammes persönlich vorbehalten und dürfen Dritten - insbesondere unternehmenfremden Personen - keinesfalls zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandeln wird eine Konventionalstrafe von mindestens 1000 Euro eingehoben, darüber hinaus haftet der Verursacher für alle weiterreichende Schäden, die dadurch entstehen können. Darunter fallen Schäden am System, den Mitgliederaccounts oder anderen Daten (z.B. durch Hacker oder Manipulationen) und die Kosten für die Aufspürung und Behebung von Schäden ebenso, wie entstehende Wettbewerbsnachteile die durch die Bekanntgabe interner Informationen oder Preise entstehen können.

j.) Den Partnern wird auf die Dauer ihrer Teilnahme am Partnerprogramm eine eigene Website mit Ref.-link sowie ein Verwaltungsbereich zur Administration ihre eigene Daten und Downline und zur Überprüfung Ihrer Provisionsbewegungen zur Verfügung gestellt. Diese Bereiche dürfen nur zweckbestimmt verwendet und nicht abgeändert werden. Sämtliche Manipulationsversuche haben eine sofortige Sperre des Accounts und gerichtliche Schritte zur Folge. Die Funktion Downline-Mailing darf nur zur Information über das gegenständliche Programm und damit zusammenhängender Tipps verwendet werden. Insbesondere ist es nicht gestattet die Mailfunktion zur Fremdwerbung (spamming!) zu verwenden. Ausgenommen davon ist die Information über Programme, die den Zweck dieses Programmes unterstützen (z.B. Werbeprogramme, Mailtausch, etc.), soferne es sparsam mit Maß und Ziel erfolgt und keine Belästigung der Partner darstellt.

k.) Diskretion ist einer der wesentlichsten Produktvorteile, daher wird diesem Punkt besonderes Augenmerk geschenkt (siehe auch Privacy/Datenschutz). Zur Wahrung der Privatsphäre aller Teilnehmer ist es nicht gestattet die durch dieses Programm bekannt gewordenen Daten von Partnern extern zu speichern, Dritten zugänglich zu machen, weiterzugeben oder zu veräußern. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zum sofortigen Ausschluß vom Partnerprogramm, Löschung des Accounts mit Verlust aller Provisionen und Vertriebspartner, der Verhängung einer Konventionalstrafe und kann darüber hinaus weitreichende zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

l.) Das Abwerben von Partnern ist generell untersagt - sowohl bestehende Partner von anderen Sponsoren für die eigene Downline abzuwerben als auch Partner für andere Konkurrenzprogramme anzuwerben ist untersagt und bereits der Versuch stellt einen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen mit allen Konsequenzen dar.
Der Wechsel eines Partners in eine andere Downline / unter einen anderen Sponsor kann nur erfolgen, wenn alle davon betroffenen Partner (ggf. auch die nachfolgende Downline) damit übereinstimmend einverstanden sind und keinem dadurch Nachteile entstehen. Für einen solchen Wechsel müssen triftige Gründe vorliegen und er muß dem Programmbetreiber gemeldet werden, der die Entscheidung darüber zu treffen hat, ob und in welcher Art ein solcher Wechsel vollzogen werden kann.

m.) Konkurrenzausschluß: Den Teilnehmern am Partnerprogramm ist es nicht gestattet für direkte Konkurrenzunternehmen (Vertriebsorganisationen von Debitkarten) tätig zu sein oder in sonstiger direkter Geschäftsbeziehung zu solchen Unternehmen zu stehen oder sie selbst ins Leben zu rufen. Leitende Angestellte direkter Konkurrenzunternehmen und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Im Zweifelsfall ist eine schriftliche Genehmigung einzuholen. (Weitere Informationen dazu siehe ggf. unter Partner-FAQ.)

n.) Werberegelungen:
Generell ist jeder Teilnehmer am Partnerprogramm für die Bewerbung seines Geschäftes selbst verantwortlich.
Zusätzlich dazu kann jeder Partner am Werbeprogramm des Betreibers gegen die entsprechenden Monatsgebühren teilnehmen, ohne daß der Programmbetreiber dafür eine Erfolgsgarantie abgibt. Jeder Partner ist berechtigt soviele Werbepakete wie er möchte zu buchen. Für die Teilnahme an diesem Werbeprogramm gelten eigene Regelungen, die individuell bekanntgegeben werden und die von jedem Teilnehmer strikte einzuhalten sind um den gemeinsamen Werbeerfolg nicht zu beeinträchtigen (dies betrifft insbesondere den Eintrag in Suchmaschinen und die Vermeidung von Doppelmeldungen)

Fair Use Policy!
Unter "Fair Use" versteht man die Verwendung des Internets und der bezogenen Systemresourcen mit Respekt, ohne durch eigene Aktivitäten andere Benutzer in Ihrer Tätigkeit und in Ihren Rechten einzuschränken oder zu verletzen. Der Benutzer versteht die im Internet allgemein gültigen Regeln (Netiquette), akzeptiert diese und wird sie einhalten, auch wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten sind.
Dies gilt insbesondere auch für die faire Verwendung der den Partnern zur Verfügung gestellten Websites und Werbemittel von GlobalCash und die Vermeidung von sinnlosem Traffic (besonders auf dem GlobalCash Server) durch zweckentfremdete Nutzung dieser Mittel.


Allgemein gelten folgende Werbebeschränkungen:
Die Bewerbung des Programms und insbesondere der dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Ref.-Websites mittels Spam ist strikte untersagt. Als Spam gilt das unaufgeforderte bzw. unerwünschte Zusenden von e-mails an den Absender unbekannte Personen. Das Versenden von Massenmails an gekaufte Mailadressen unbelegter Herkunft wird ebenso als Spam bezeichnet, wie der Versand an Mailadressen, die mittels eines Suchprogramms aus Websites, Anzeigenmärkten, etc. gewonnen werden. Als Spam gilt auch das Posten in Foren, Chaträumen, etc. die Werbung nicht ausdrücklich gestatten, sowie mittels ICQ und SMS. Der Programmbetreiber distanziert sich ausdrücklich von Spam und wird die Handlungen seiner Partner in diesem Zusammenhang weder decken noch tolerieren.
Kleinanzeigen, Tauschmails, etc. müssen in der/den dafür vom jeweiligen Medium vorgesehenen Rubrik(en) placiert /versendet werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Produkt oder das Partnerprogramm beworben wird.
In Auktionen darf ausschließlich das Produkt beworben werden, ohne daß das Partnerprogramm erwähnt wird.
In den Werbeaussagen dürfen weder unwahre Behauptungen aufgestellt noch Verdienstversprechen abgegeben werden. Insbesondere dürfen keine Übertreibungen und unrealistische Verdienstchancen verwendet werden. Vergleichende Werbung ist zu unterlassen.
Bei der Auswahl der Werbemedien ist darauf zu achten, daß diese einen seriösen und legalen Eindruck hinterlassen. Das Anbringen von Bannern und/oder Textlinks auf Seiten mit illegalen, rassistischen, terroristischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Inhalten ist untersagt.
Sämtliche Logos, Fotos, Grafiken, Werbetexte, Banner, Website-Inhalte, etc. unterliegen dem Copyright, sind z.T. registrierte Handelsmarken Dritter und dürfen nur nach Absprache und vorheriger schriftlicher Genehmigung zweckgebunden Verwendung finden. Die Verwendung dieser Bilder oder Texte für andere als das gegenständliche Programm ist ausdrücklich untersagt.
Für Rechtsfolgen aus Verletzungen des Copyright, Verstössen gegen das UWG oder anderer relevanter Gesetze haftet einzig der jeweilige Verursacher, der den Programmbetreiber schad- und klaglos zu halten hat.
(Weitere Informationen dazu siehe ggf. unter Partner-FAQ.)


Übernahme von Programminhalten (Texte, Grafiken, Bilder) auf andere Homepages:
Grundsätzlich muß der Programmbetreiber jeder Übernahme von Texten und Bildern für andere Homepages, auch wenn Sie ausschließlich oder teilweise für dieses Progranmm verwendet werden, zustimmen. Er wird seine Zustimmung nicht verweigern, wenn dadurch keine Nachteile für das Programm, das Produkt oder dessen Image entstehen.
Insbesondere ist auch auf ein seriöses Gesamterscheinungsbild der so geklonten Website zu achten und das Programm darf nicht mit Konkurrenzprogrammen, Inhalten pornografischer, rassistischer, illegaler Art oder unseriös wirkender Werbeaussagen verwoben werden.
Bei der Zusammenfaßung des Programmes und Übernahme auf eigene Websites, auch in gekürzter Fassung, ist strikte darauf zu achten, daß der ursprüngliche Sinn unverändert erhalten bleibt und insbesondere keine Änderung rechtsrelevanter Textstellen erfolgt. Der Partner, der solche eigene Websites für das Programm erstellt, hat auch dafür Sorge zu tragen, daß der Inhalt stets aktuell gehalten wird und mit dem Inhalt des Originals übereinstimmt. Bei Änderungen im Original haben diese Änderungen auch auf selbst erstellten Webseiten zu erfolgen, soferne sich sonst eine Diskrepanz ergeben würde.
Werden von einem Partner Übersetzungen für eine eigene Homepage angefertigt, so sind diese zur Genehmigung vorzulegen. Übersetzungen haben sich möglichst genau an die deutsche Version zu halten und durch die Übersetzung dürfen Inhalte nicht sinnentfremdet, verstümmelt oder falsch dargestellt werden. Auf die absolut korrekte Übersetzung sämtlicher rechtsrelevanter Begriffe ist dabei ebenso zu achten wir auf die Zulässigkeit einzelner Aussagen im jeweiligen Land nach dort geltenden Gesetzen. Übersetzungen müssen zumindest auch grammatikalisch und orthographisch korrekt sein und sollten der im jeweiligen Sprachraum üblichen Werbe-Diktion, Höflichkeit und Sprachgebräuchen entsprechen.
Übersetzungen ausschließlich mittels Übersetzungsprogrammen sind ungeeignet.
Der Programmbetreiber kann und wird für die durch Partner erstellten Webseiten und Übersetzungen keine Haftung übernehmen.

o.) Nichtumgehungs- und Stillschweige-Klausel
Alle Partner vereinbaren untereinander und gegenüber dem Programmbetreiber, seinen Representing-offices, Niederlassungen, Vertriebskanälen, Kunden und Lieferanten gegenüber, sich gegenseitig in keiner Weise zu umgehen und gegenseitig offengelegte oder im Zuge der Tätigkeit für das Programm in Erfahrung gebrachte Informationen, Konditionen und Daten egal welcher Art (z.B. Daten von Interessenten, Kunden, Lieferanten, Preise, Rabatte, Konditionen, etc.) nicht unbefugt weiterzugeben. Insbesondere ist es nicht gestattet, neue Interessenten die ein Downline-Partners seinem Sponsor nennt von diesem Partner abzuwerben und sie unter Umgehung des Informanten direkt anzumelden. Jeder Partner muß darauf vertrauen dürfen, daß er von seinem Sponsor nicht übergangen wird, wenn er diesem einen Interessenten meldet und ihn um Hilfe bei seiner Beratung bittet. Auch darf solch ein Vorgehen nicht durch die Weitergabe der Information an Dritte (insb. Strohmänner) ermöglicht werden. Ein programminternes Konkurrenzieren in dieser Form ist nicht gestattet und wird nicht toleriert.
Schäden, die einem Beteiligten durch einen Verstoß gegen diese Klausel entstehen, sind dem Geschädigten vom Verursacher auf erste Aufforderung widerspruchslos zu ersetzen. Die engdültige Entscheidung über die Berechtigung und Höhe solche Ersatzzahlungen werden ausschließlich vom Programmbetreiber getroffen und können nicht beeinsprucht werden. Zivilrechtliche Klagen und Gegenklagen im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sind unter den Partnern unzulässig und können ausschließlich von Programmbetreiber eingebracht werden.
(Siehe auch unter Partner-FAQ)

p.) Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich der Programmbetreiber das Recht vor das/die Account(s) des entsprechenden Mitglieds zu löschen. Ein eventuelles Provisionsguthaben verfällt unwiderruflich. Bei groben Verstößen gegen die AGB´s ist der Programmbetreiber berechtigt eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens 1000 Euro einzuheben. Im Falle eines vorsätzlichen und/oder wiederholten Verstoßes wird die Untergrenze der Konventionalstrafe mit 10.000 Euro festgesetzt. Ungeachtet dessen behält sich der Programmbetreiber das Recht vor weiterreichende Schadensersatzansprüche geltend zu machen und wird ggf. eine strafrechtliche Verfolgung in die Wege leiten. Dies gilt für sämtliche vorstehenden Punkte, auch wenn es dort nicht eigens erwähnt ist!


Provisionen & Auszahlung:
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer am Partnerprogramm mit aktivem Konto ist provisionsberechtigt. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweils gültigen Provisions- / Marketingplan.

Voll provisionsberechtigt sind nur solche Teilnehmer, die zumindest einmal eine eigene Bestellung getätigt haben und je laufendem Halbjahr mindestens einen Eigenumsatz oder Direktverkauf tätigen. Die Höhe des Umsatzes ist dafür nicht entscheidend.
Auf inaktive Konten werden keine Provisionen angerechnet. Die Provisionen von inaktiven Konten verfallen und werden auch nicht nachträglich angerechnet. Siehe dazu auch die Informationen unter Partner FAQ

Ein Anspruch auf Provision entsteht erst nach vollständiger Bezahlung der der jeweiligen Provision zugrundeliegenden Bestellung, nicht oder nicht vollständig bezahlte Bestellungen begründen keinen Provisionsanspruch. Müssen Zahlungen zurückgebucht werden, so wird auch die entsprechende Provision rückgebucht bzw. nicht gutgeschrieben.

Auszahlungen erfolgen jeweils einmal monatlich, frühestens jedoch 30 Tage nach Eröffnung des Accounts.
Die Auszahlung erfolgt auf ein vom Teilnehmer angegebenes Cirrus-Karten Konto.
Mindestuntergrenze für Auszahlungen sind 20 Euro / Dollar, geringere Beträge werden bis zur Erreichung der Auszahlungsgrenze unverzinst angespart. Soferne nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auszahlung ab Erreichung einer Höhe von 100 Euro/Dollar automatisch, niederere Beträge können jederzeit angefordert werden und werden bei der nächsten Monatsabrechnung überwiesen. Für die Anweisung wird die jeweils gültige Cirrus-Card-to-Card Transaktionsgebühr in Rechnung gestellt und vom Überweisungsbetrag einbehalten. Die Überweisung erfolgt in USDollar zum jeweiligen Tageskurs auf das angegebene Cirrus-Kartenkonto.
Wird eine andere Form der Auszahlung (z.B. Banküberweisung, Scheck, Postanweisung, Bargeld per Post) gewünscht, kann dies gesondert beantragt werden, wobei die Mehrkosten für die jeweilige Zahlungsart dem Reseller in Rechnung gestellt und vom Auszahlungsbetrag in Abzug gebracht wird.


Zu den unterschiedlichen Währungen am Resellerkonto
Um die Bestellungen für alle Partner und die Abrechnungen zu vereinfachen, können Partner-Konten (abhängig von seinem Wohnort und seiner Landeswährung) in Euro oder US$ geführt werden und dessen Zahlungen in Euro oder USDollar akzeptiert werden, wobei der Preis (vorerst) derselbe ist (Wechselkurs 1:1). Dies kann jederzeit widerrufen werden - insbesondere wenn der Wechselkurs zwischen US$ und Euro gravierend differieren sollte.

Es gilt dazu folgende Regelung:
Bestellungen von Kunden/Partnern aus EU-Ländern, Europa bzw. Ländern, die den Euro als Leitwährung (siehe FAQ ) haben werden in Euro verrechnet, deren Konten werden ebenfalls in Euro geführt und die Auszahlung erfolgt in Euro. (die Anweisung auf die Debitkarte jedoch in US$ zum jeweils gültigen Wechselkurs der Banken, da diese Konten ausschließlich in US$ geführt werden).
Bestellungen von Kunden/Partnern aus den USA, Übersee bzw. Ländern, die den US$ als Leitwährung (siehe FAQ) haben werden in US$ verrechnet, deren Konten werden ebenfalls in US$ geführt und die Auszahlung erfolgt in US$.
Das Land in dem der Besteller ansässig ist und die erste Bestellung/Zahlung ist auch ausschlaggebend dafür, in welcher Währung (Euro oder Dollar) künftige Abrechnungen betreffend des Partnerkontos geführt werden. Hauptwährung für alle Vorgänge im Bereich Partnerkonto ist allgemein der Euro, soferne nichts anderes angegeben wurde.
Dies betrifft nicht das Kartenkonto! Dieses Konto wird ausschließlich in US$ geführt!

Eine einmal gewählte Währung für das Partnerkonto kann nicht beliebig gewechselt werden und ist Basis für alle künftigen Abrechnungen und Transaktionen. Unabhängig davon in welcher Währung Partner aus der jeweiligen Downline ihre Zahlungen tätigen, wird die Provision in der vom provisionsberechtigten Konto gewählten Währung abgerechnet. (siehe dazu unter den Partner-FAQ)


Dauer, Löschung des Accounts
Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit, eine Kündigung des Accounts durch den Reseller ist jederzeit möglich, eventuell bereits bezahlte Werbekostenbeiträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet und die von ihm geworbenen Partner werden nicht abgelöst.

Löscht ein Partner seinen Account oder wird der Account durch den Programmbetreiber gelöscht steigen seine Partner in der Downline zum nächsten Sponsor auf.

Accounts können durch den Programmbetreiber aus folgenden Gründen gelöscht werden:
Verstoß gegen die AGB´s durch den Reseller;
Tod, Konkurs, andauernde Zahlungsunfähigkeit, rechtskräftige Verurteilung des Vertragspartners zu einer unbedingten Haftstrafe, Entmündigung, Zwangseinweisung in eine Klinik oder ähnliche Ereignisse, die es dem Partner unmöglich machen das Programm weiter zu betreiben. In solchen Fällen treten die üblichen Rechtsmechanismen in Kraft, Ansprüche an dem Account müssen durch die Rechtsnachfolger, gesetztliche Erben, Masseverwalter, Vormund u.ä. erhoben werden.
Inaktive Accounts können nach einem Jahr gelöscht werden. Als inaktiv gelten Accounts, wenn innerhalb eines Jahres weder eigene Käufe (Eigenumsatz, Verkauf in der ersten Ebene) getätigt werden, noch neue Partner geworben werden und keinerlei Kontobewegungen am Provisionskonto daraus aufscheinen. Als inaktiv werden auch Konten angesehen, deren Inhaber nicht erreichbar ist, wenn die angegebene e-mail Adrese falsch ist, die Mailbox dauerhaft überfüllt ist und die Mails laufend unzustellbar sind.
Accounts können vererbt und verkauft werden. Ein Verkauf muß dem Programmbetreiber gemeldet werden und er muß dem Verkauf und der Übergabe des Accounts an einen neuen Inhaber zustimmen. Der Programmbetreiber wird seine Zustimmung nicht verweigern, soferne keine triftigen Gründe dafür vorliegen, der Käufer (neuer Teilnehmer) teilnahmeberechtigt ist, das Programm im Sinne der AGB´s ordnungsgemäß weitergeführt wird und durch den Verkauf des Accounts niemandem Nachteile entstehen.
Der Programmbetreiber kann seine Zustimmung zur Übertragung eines Accounts insbesondere dann verweigern, wenn der von dieser Änderung betroffenen Downline Nachteile entstehen könnten. (z.B. bei einem Verkauf des Accounts ins Ausland oder an einen neuen Inhaber, der aufgrund verschiedener Sprachen seine Downline nicht weiter betreuen kann)

Änderung und Stillegung des Programmes.
Es steht dem Programmbetreiber jederzeit uneingeschränkt frei das Geschäftsfeld auszuweiten, einzuschränken oder abzuändern.
Der Programmbetreiber kann jederzeit seine Tätigkeit einstellen, wenn die Geschäftsgrundlage entfällt, das Programm aus technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht im vollen Umfang aufrecht erhalten werden kann oder der Betrieb nicht rentabel weitergeführt werden kann. Die Beurteilung und Entscheidung darüber liegt ausschließlich beim Programmbetreiber. Aus der Stillegung des Programmes entstehen den Resellern keinerlei wie immer geartete Ansprüche, die über die ihm zustehenden Provisionsansprüche hinausgehen.
Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen vorbehalten, diese müssen nicht separat angekündigt werden, sie treten sofort nach Veröffentlichung auf diese Website in Kraft, soferne kein anderer Termin dafür genannt wird.

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschließlich die deutsche Version der AGB´s, Übersetzungen sind nicht bindend.

Vertragsgrundlage ist das jeweils gültige Fernabsatzgesetz (FernAbsG.), EU-Recht, österreichisches Recht.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Wien vereinbart.

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.


Privacy / Datenschutz:

Präambel:
Diskretion und Anonymität sind die wesentlichsten Produktvorteile unseres Angebotes und dementsprechend großes Augenmerk legen wir auf die Punkte Privatsphäre und Datenschutz.

Wir trennen strikt zwischen Endkunden/Käufern der Karte und Werbepartnern, die auch am Partnerprogramm teilnehmen. Während die Endkunden uns gegenüber anonym bleiben können, müssen wir von den Vertriebspartnern persönliche Daten speichern, um sie in der Struktur zuordnen, ihnen Provisionen anrechnen und sie mit allen nötigen Informationen zur Durchführung des Programmes versorgen zu können. Die Endkunden müssen sich nur gegenüber der Bank deklarieren. Die Registrierung erfolgt durch die Bank, nicht durch GlobalCash. Sie erhalten vom Programmbetreiber die nötigen Formulare und Informationen zu Registrierung und Aktivierung!

Im Zuge des "Know-Your-Customer" Programmes der US-Banken werden vor Aktivierung einer Debitcard von der Bank Name, Adresse, Telefonnummer, e-mail und Ausweisnummer angefordert. Diese Daten werden jedoch weder bei uns gespeichert noch automatisch an eine heimische Behörde weitergeleitet. Sie dienen lediglich der eventuell leichteren Identifizierung des Kontoinhabers der ansonst namenlosen Karten durch US-Behörden im Falle krimineller / terroristischer Aktivitäten.

Teilnehmer des Partnerprogrammes müssen ihre tatsächlichen persönlichen Daten zur Provisionsabrechnung und Einordnung in die Vertriebsstruktur angeben. Rückschlüsse auf den Verwender oder Inhaber der Karte lassen sich aber davon nicht ableiten.
Der Programmbetreiber hat keinerlei Einblick in oder Zugriff auf die Kartenkonten und kann in keinem Fall eine Karte mit einem Besteller oder dem Inhaber in Verbindung bringen. Insbesondere werden keine Kartennummern oder sonstige Identifizierungsmerkmale der ausgelieferten Karten gespeichert. Im Falle eines Verlustes einer Karte kann der Programmbetreiber keine Informationen dazu liefern, diese Daten kennt nur der Karteninhaber persönlich und dieser ist für die ordnungsgemäße Verwahrung verantwortlich.

Die Teilnehmer am Partnerprogramm (Reseller) erklären durch ihre Anmeldung ihr ausdrückliches Einverständnis zum Erhalt von Info-mails im Zusammenhang mit dem Programm, den Produkten und der Vertriebsstruktur, Newsletter und Informationen des Programmbetreibers sowie Informationen von seiner Upline (insbesondere von seinem direkten Sponsor). Die Reseller sind dazu angehalten ihre Downline nur im Zuge der Informationsweitergabe für dieses Programm und damit zusammenhängenden Nachrichten zu kontaktieren und das System sparsam und verantwortungsbewußt sowie nicht für Fremdwerbung (Spam) zu verenden; der Programmbetreiber kann jedoch nicht für die mißbräuchliche Verwendung der Mailfunktion verantwortlich gemacht werden. Solche Regelverstöße sind dem Programmbetreiber zu melden. Wenn ein Partner die Mailfunktion für Spamming an seine Downline mißbraucht kann er vom Programm ausgeschlossen und sein Account gelöscht werden.
Partnerdaten werden vom Programmbetreiber weder an Außenstehende weitergegeben noch verkauft und durch die Abmeldung vom Partnerprogramm werden diese Daten gänzlich gelöscht. Der Programmbetreiber kann für die Weitergabe von Daten durch andere Reseller (Sponsoren) an Dritte nicht haftbar gemacht werden, wird dies aber weder gestatten noch tolerieren. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zum Ausschluß des zuwiderhandelnden Partners und Löschung seines Accounts.




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